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Autoleasing - Restwert - Neuwagengarantie

02 März, 2009

Autoleasing in der Krise - Beim Kilometerleasing liegt das Restwert-Risiko beim Händler. Die Neuwagengarantie bleibt dem Kunden auch dann erhalten, wenn der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, pleite ist.

Das dicke Ende kommt bestimmt

Autoleasing in der Krise - ADACmotorwelt schließt Händlerpleiten nicht aus

Zahlreiche Auttohändler werden in den nächsten Monaten auf Grund falsch kalkulierter Autoleasing-Geschäfte herbe Verluste hinnehmen müssen. Die Folge könnten zahlreiche Insolvenzen sein. Wie die ADACmotorwelt in ihrer Märzausgabe berichtet, haben viele Händler beim Kilometerleasing jahrelang mit überhöhten Fahrzeug-Restwerten gearbeitet. Nur so konnten die Autoleasing Raten kundenfreundlich niedrig gehalten werden. Inzwischen hat jedoch der Preisverfall insbesondere bei großen, Kraftstoff schluckenden Premiumkarossen dazu geführt, dass die im Leasingvertrag festgelegten Restwerte nicht mehr zu erzielen sind.

Beim Kilometerleasing liegt das Restwert-Risiko beim Händler. Jedes zurückkommende Fahrzeug, das nicht zum kalkulierten Preis weiterverkauft werden kann, bringt einen Verlust. Und es kommen viele Fahrzeuge zurück. Zwei Drittel aller Autos auf Deutschlands Straßen sind geleast oder finanziert.
Wenn Autohäuser zahlungsunfähig werden, kann das aber auch für die Verbraucher schlimme Folgen haben. Wer beispielsweise für ein Fahrzeug bereits eine An- oder Vorauszahlung geleistet hat, muss damit rechnen, dass das Geld verloren ist. Auch die Rücknahme von bereits ausgelieferten Fahrzeugen, etwa wenn sie trotz Nachbesserungsversuchen noch immer Mängel aufweisen, ist dann nicht mehr möglich.
Anders verhält es sich mit der Neuwagengarantie. Diese bleibt dem Kunden auch dann erhalten, wenn der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, pleite ist. Garantieleistungen beschränken sich aber laut ADAC lediglich auf Reparaturen. Sie müssen während der gesamten Garantielaufzeit von jeder Vertragswerkstatt kostenfrei durchgeführt werden.

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