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Neuwagen Schnäppchen - Neuwagen Nachlass

28 Februar, 2009

Deutschland überrennt die Autohäuser. Neuwagen Schnäppchen - aus sicheren 5.000 Euro Neuwagen Nachlass können so schnell nur noch 1.250 Euro werden

Deutschland ist abgewrackt

Haben Sie in den letzten Wochen versucht, einen Autohändler ans Telefon zu bekommen? Unmöglich! Deutschland überrennt die Autohäuser. Die staatliche Abwrackprämie über 2.500 Euro macht’s möglich. Seit viele Hersteller 2.500 Euro Umweltbonus obendrauf legen, gibt es kein Halten mehr.

Die Sinne scheinen vernebelt. Über die sonst üblichen Prozente wird nicht mehr verhandelt. Und dabei reicht der staatliche Prämientopf für weniger als 600.000 Glückliche. Stand heute, d. h. zwischen 14.01. und 27.02., sind aber schon 139.964 Anträge eingereicht worden. Macht rund 25.000 Anträge pro Woche. Mit anderen Worten: Geht es (nur) so weiter, reicht der Staatstopf maximal bis Mitte des Jahres!

Einige Autohändler sind so zufrieden mit ihren Verkäufen im Februar, dass sie mutmaßen, dass der Prämienpott bereits jetzt vergeben ist. Wie das? Ganz einfach: Viele Neuwagen sind bestellt – aber noch nicht geliefert. Und ohne Zulassungsbescheinigung für den Neuwagen kann der Antrag auf die Abwrackprämie noch nicht gestellt werden.

Neuwagen Schnäppchen:
Das böse Erwachen ist vorprogrammiert! Denn der zusätzliche Hersteller-Bonus wird oft nur mit Verschrottungsnachweis für den Altwagen gewährt. Wer die staatliche Prämie nicht (mehr) bekommt, wird den alten Wagen wohl aber (doch) nicht verschrotten, sondern lieber privat verkaufen oder beim Händler in Zahlung geben. Und plötzlich reduziert sich auch der Extra-Umweltbonus mancher Hersteller auf die Hälfte oder gar auf Null. Aus sicheren 5.000 Euro Neuwagen Nachlass können so schnell nur noch 1.250 Euro werden – plus dem Betrag, den der Händler für die Inzahlungnahme des Altwagens gibt.

Achten Sie deshalb auf die Bedingungen unter denen die beworbenen Schnäppchen - Rabatte gewährt werden. Kommt Ihr Altwagen überhaupt für die staatliche Abwrackprämie in Frage? Ist er mindestens 9 Jahre alt und - zum Zeitpunkt der Verschrottung - ein Jahr ununterbrochen auf Sie zugelassen? Sind Sie Privatperson und sowohl Halter des Alt- als auch des Neuwagens?

Falls Sie alle Bedingungen für die staatliche Abwrackprämie erfüllen: Bitten Sie den Händler, Ihnen die ausgelobten Sonderkonditionen im Kaufvertrag zuzusichern – zumindest bis zum Zeitpunkt der Zulassung des Neuwagens (= Stichtag für den Antrag). Dann stellt sich schnell heraus, was genau Sache ist. www.50CentCars.com.

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