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Bußgeld-Erhöhung für Verkehrssünder

29 Januar, 2009

Verkehrssünder zahlen ab 01.02.2009 deutlich mehr. Betroffen von der Bußgeld-Erhöhung ist die breite Masse der Autofahrer.

Höhere Bußgelder erweitern Verhandlungsspielraum

Dass die Politik höhere Bußgelder für Verkehrssünder als probates Mittel sieht, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, ist den meisten Verkehrsteilnehmern seit einigen Wochen bekannt, denn es stehen massive Erhöhungen der Regelbußgeldsätze an. Dabei werden einige wichtige Neuerungen von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Nicht nur die Regelsätze für einzelne Verkehrsverstöße sind erhöht worden, auch der Bußgeldrahmen wurde angehoben. Darauf macht das Internetportal straffrei-mobil aufmerksam.

So kann die Geldbuße für einen Verkehrsverstoß künftig auf bis zu 1.000 € erhöht werden. Bisher konnte man für einen fahrlässig begangenen Verstoß maximal mit 500 € belangt werden. Wer eine Tat vorsätzlich begeht, sieht sich nun sogar einer Bußgeldgrenze von 2.000 € gegenüber. In einem solchen Fall ist fortan eine Anhebung des Regelsatzes um das Doppelte festgeschrieben. Bei Promillefahrten oder Fahrten unter Drogenweinwirkung ist der Bußgeldrahmen sogar auf
3.000 € erhöht worden. Die deutliche Anhebung des Bußgeldrahmens ist für betroffene Autofahrer nicht nur negativ zu sehen. Denjenigen, die sich gegen ein drohendes Fahrverbot zur Wehr setzen wollen, verschafft sie zusätzlichen Spielraum, durch das Angebot einer kräftig erhöhten Geldbuße das Fahrverbot abzuwenden.

Wenig beachtet wird, dass mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes der Bereich der vorsätzlich zu begehenden Taten neu geordnet wurde:

Bußgeld-Erhöhung für Verkehrssünder ab 01.02.2009
Hierzu zählen künftig auch das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke und das Durchführen illegaler Kfz-Rennen. Für das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke drohen einem Kraftfahrzeugführer jetzt 700 € Bußgeld statt zuvor 450 €. Hinzu kommen drei Monate Fahrverbot. Und ein Fußgänger muss in diesem Fall mit einem Bußgeld von 350 € rechnen. Illegale Rennen stellt der neue Bußgeldkatalog mit 400 € für Teilnehmer (bisher 150 €) und 500 € für Veranstalter (bisher 200 €) unter Buße. Eine Erhöhung, die deutlich über die anderen massiven Erhöhungen hinausgeht. So wurden die Geldbußen für Alkohol- und Drogentatbestände „lediglich“ verdoppelt.

Betroffen sein wird von den Bußgelderhöhungen die breite Masse der Autofahrer. Denn neben den bereits erwähnten Sonderfällen treffen die Erhöhungen alle, die zu schnell fahren, eine rote Ampel übersehen, zu dicht auffahren oder trotz des Genusses von Alkohol oder der Einnahme von Drogen mit ihrem eigenen Verkehrsmittel unterwegs sind. www.straffrei-mobil.de

Die Bußgeld-Erhöhung sowie allgemeine Gesetzesänderungen im Autorecht für 2009 finden Sie hier:

Bußgeldkatalog 2009 - Bußgeld-Erhöhung

Gesetzesänderungen 2009

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