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Deutsche Bahn - angekündigte Warnstreiks

28 Januar, 2009

Kostenlose Hotline und Kulanzregelungen. Die Deutsche Bahn ist auf die angekündigten Warnstreiks am Donnerstag vorbereitet.

Nach Angaben der Gewerkschaften sollen am Mittwoch erste Informationen zu Ort, Zeit und Umfang des Warnstreiks gegeben werden. Die Bahn wird daraufhin alle wichtigen Informationen zu möglichen Behinderungen, Ersatzverkehren und speziellen Kulanzregelungen an dieser Stelle, eine Hotline sowie über Anzeigen und Durchsagen auf Bahnhöfen und in Zügen kommunizieren.

Die kostenlose Telefon-Hotline wird ab Mittwoch, 10.00 Uhr unter der Nummer:
08000 99 66 33 rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Aus dem Ausland kann die Nummer: +49 1805 33 44 44 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider)gewählt werden.

Informationen über zeitnahe Abweichungen vom Fahrplan:
Deutsche Bahn

Nutzer eines WAP-fähigen Mobiltelefons können aktuelle Reiseinformationen über mobile.bahn.de/ris abrufen.

Zusätzlich bietet die DB ihren Kunden spezielle Kulanzregelungen an. So kann der Kunde bei Zugausfall oder verpasstem Anschluss mit dem nächsten - auch höherwertigen - Zug weiterfahren. Bei zuggebundenen Angeboten wird die Zugbindung aufgehoben, d.h. Inhaber von Sparpreis-, Dauer-Spezial-, Europa-Spezial- oder Gruppen-Fahrkarten können die nächstmögliche Verbindung (früher oder später) nutzen.

Fahrgäste, die aufgrund streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen ihre Reise nicht antreten konnten, haben bis 15. Februar die Möglichkeit zur kostenlosen Erstattung von Tickets und Reservierungen. Die DB erstattet auch Fahrkarten wie das Dauer-Spezial, Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket kostenlos, die sonst nicht zurückgegeben werden können. DB-Zeitkarten werden anteilig erstattet, wenn der Geltungsbereich der Fahrkarte sowie der Reisetag direkt betroffen sind.

Vorab-Erstattungen für zuggebundene Fahrkarten aufgrund erwarteter Streikfolgen sind nicht möglich. Da Streiks höhere Gewalt darstellen, gelten die sonst üblichen Entschädigungsregelungen bei Verspätungen nicht. In den Verkehrsverbünden greifen die entsprechenden Umtausch- und Erstattungsregelungen. www.bahn.de

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