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Weiterhin Fahrverbot - überlange Lastkraftwagen

26 Januar, 2009

Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein zu überlangen und bis zu 60 Tonnen schweren Lastkraftwagen, so genannter Gigaliner.

Gigaliner: Bund und Länder weiter uneins
Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein zu überlangen und bis zu 60 Tonnen schweren Lkw, so genannter Gigaliner. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums äußerte nach Angaben des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) ihre „Verwunderung“ über einzelne Bundesländer, die trotz anders lautender Beschlussfassung der Verkehrsministerkonferenz auch künftig Pilotversuche mit den überlangen Lastkraftwagen innerhalb ihrer Landesgrenzen genehmigen wollen.

Die Verkehrsministerkonferenz hatte Ende Oktober 2008 mit zehn zu sechs Stimmen weitere Testfahrten abgelehnt. Die Länder müssen sich allerdings nur an einstimmig von der Verkehrsministerkonferenz gefasste Beschlüsse halten. Zuletzt hatten Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern „Grünes Licht“ für entsprechende Tests gegeben.

Für den Bund gibt es laut ARCD eine ganze Reihe von Gründen, die gegen eine Nutzung von überlangen Lastkraftwagen mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht sprechen – angefangen bei den Gefahren für die Verkehrssicherheit über die nicht ausreichende Tragfähigkeit von Autobahnbrücken bis zu einer unerwünschten Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße. Die Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) sehe zudem Probleme beim Befahren von Einmündungen und Kreisverkehren.

Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie kommt zu dem Schluss, dass der wachsende Güterverkehr die Zulassung von „longer and heavier vehicles", kurz LHVs, angesichts des wachsenden Güterverkehrs auf Dauer unverzichtbar sei. Experten rechnen aber nicht vor 2010 mit einer Entscheidung, ob und wie die Richtlinie über Maße und Gewichte von Nutzfahrzeugen zugunsten der überlangen Lastkraftwagen geändert wird. Das Europäische Parlament hatte sich schon früher dafür ausgesprochen, 60-Tonnen-Laster, wenn überhaupt, nur für bestimmte Straßen innerhalb der europäischen Länder zuzulassen.

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