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Führerschein-Tourismus

22 Januar, 2009

Neue EU-Richtlinie verhindert Auslandsführerscheine nach Alkohol- und Drogendelikten

Innenminister Joachim Herrmann: "Mit der dritten Führerschein-Richtlinie der EU, die am Montag in Kraft getreten ist, gibt es endlich Rechtsklarheit. Die Zeiten des Führerscheintourismus, dem im Einzelfall nur mit aufwendigen verwaltungsrechtlichen Verfahren begegnet werden konnte, sind damit vorbei. Die neue Richtlinie verbessert die Verkehrssicherheit, denn sie stellt klar, dass Personen, deren Fahrerlaubnis wegen Alkohol und Drogendelikten im Straßenverkehr entzogen wurde, sich nicht mehr einfach und unkompliziert im benachbarten Ausland einen neuen Führerschein beschaffen können."

In der Vergangenheit haben Personen, die ihren Führerschein verloren hatten, wegen berechtigter Zweifel an ihrer Eignung, sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, immer wieder im benachbarten EU-Ausland einen neuen Führerschein erworben und damit deutsche Eignungsvoraussetzungen umgangen. Deutschen Behörden boten sich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann nur beschränkt Möglichkeiten, gegen solche Fahrer, die mitunter eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, vorzugehen. Die neue Richtlinie stellt nun klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen muss, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wird dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt, berechtigt dieser den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis muss mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit empfindlichen Strafen rechnen. "Die neue Regelung nimmt Interessenten den Anreiz, im Ausland einen Führerschein unter Umgehung deutschen Rechts zu erwerben und beendet damit den Führerscheintourismus und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Bayerns und auf Deutschlands Straßen bei", so Herrmann.

Es gelten im Wesentlichen folgende Regelungen:
Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde.

Der bisher bestehende Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine wird damit zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus eingeschränkt.

Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung setz den Art. 11 Abs. 4 der 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) fristgerecht um.ub

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