Bei Abwrackprämie schnell zugreifen
22 Januar, 2009
Wer die Abwrackprämie von 2500 Euro haben möchte, sollte schnell zugreifen, da die Bundesregierung nur einen begrenzten Betrag für die Prämienzahlung vorgesehen hat.
Die von der Bundesregierung beschlossene Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro für mindestens neun Jahre alte Autos beim Kauf eines Neuwagens bleibt umstritten. Aus der FDP kommen Stimmen, die auf eine Zurücknahme dieser Regelung drängen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) rät schon deshalb Neuwagenkäufern, die von dem seit 14. Januar 2009 geltenden Angebot der Bundesregierung profitieren wollen, schnell zuzugreifen. Ist der im Konjunkturprogramm vorgesehene Betrag von 1,5 Milliarden Euro als Obergrenze verbraucht, droht ein vorzeitiges Ende der bis 31.12.2009 geplanten Aktion: Der Etat reicht zwar rein rechnerisch für 600.000 Anträge aus, allerdings wird von der Gesamtsumme auch der Verwaltungsaufwand bestritten. FDP-Landespolitiker könnten im Bundesrat die Altautoprämie noch blockieren, obwohl die Parteispitze in Berlin inzwischen Zustimmung signalisiert. Nach der hessischen Landtagswahl hat die Große Koalition im Bundesrat keine Mehrheit mehr und ist auf Stimmen von Bundesländern mit FDPRegierungsbeteiligung angewiesen.
Gegenwärtig ist noch in der Diskussion, ob der Bundesrat überhaupt zustimmen muss. Auch im Bundestag, den das Konjunkturpaket noch passieren muss, sind Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung nicht ausgeschlossen. Nach jetzigem Stand können alle natürlichen Personen für ein auf ihren Namen seit mindestens einem Jahr zugelassenes und mindestens neun Jahre altes Fahrzeug einen Antrag stellen. Voraussetzung: Es wird ein Neufahrzeug mit Abgasnorm Euro 4 oder besser bzw. ein in Deutschland für längstens zwölf Monate zugelassener Jahreswagen eines Händlers oder Herstellers bestellt. Die Verschrottung des Altwagens bei einem anerkannten Demontagebetrieb muss nachgewiesen werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dort gibt es Informationen unter der Hotline- Nummer 06196/908470 oder im Internet unter der Adresse http://www.bafa.de/bafa/de/. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Prämienanträge können Kunden auch über Autohändler stellen. ARCD
WICHTIG:
Hier zehn Punkte, die Sie für die Umsetzung der Abwrackprämie beachten sollten:
Abwrackprämie - Umsetzungsvorschriften
Gegenwärtig ist noch in der Diskussion, ob der Bundesrat überhaupt zustimmen muss. Auch im Bundestag, den das Konjunkturpaket noch passieren muss, sind Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung nicht ausgeschlossen. Nach jetzigem Stand können alle natürlichen Personen für ein auf ihren Namen seit mindestens einem Jahr zugelassenes und mindestens neun Jahre altes Fahrzeug einen Antrag stellen. Voraussetzung: Es wird ein Neufahrzeug mit Abgasnorm Euro 4 oder besser bzw. ein in Deutschland für längstens zwölf Monate zugelassener Jahreswagen eines Händlers oder Herstellers bestellt. Die Verschrottung des Altwagens bei einem anerkannten Demontagebetrieb muss nachgewiesen werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dort gibt es Informationen unter der Hotline- Nummer 06196/908470 oder im Internet unter der Adresse http://www.bafa.de/bafa/de/. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Prämienanträge können Kunden auch über Autohändler stellen. ARCD
WICHTIG:
Hier zehn Punkte, die Sie für die Umsetzung der Abwrackprämie beachten sollten:
Abwrackprämie - Umsetzungsvorschriften
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