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Überlange 60 Tonnen LKW

21 Januar, 2009

Bundesregierung bleibt beim Nein - Viele Gründe, die gegen eine Nutzung von überlange LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht sprechen

Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein zu überlangen und bis zu 60 Tonnen schweren LKW

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums äußerte ihre „Verwunderung“ über einzelne Bundesländer, die trotz anders lautender Beschlussfassung der Verkehrsministerkonferenz auch künftig Pilotversuche mit solchen Megatrucks innerhalb ihrer Landesgrenzen genehmigen wollen.

Die Verkehrsministerkonferenz hatte Ende Oktober 2008 mit zehn zu sechs Stimmen weitere Testfahrten abgelehnt. Die Länder müssen sich allerdings nur an einstimmig von der Verkehrsministerkonferenz gefasste Beschlüsse halten. Zuletzt hatten Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern „Grünes Licht“ für entsprechende Tests gegeben. Das Bundesverkehrsministerium will prüfen, wie die Genehmigungskompetenz für solche Pilotversuche von den Ländern auf den Bund übertragen werden kann. Für den Bundesverkehrsminister gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die gegen eine Nutzung von überlangen Lkw mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht sprechen - angefangen bei den Gefahren für die Verkehrssicherheit über die nicht ausreichende Tragfähigkeit von Autobahnbrücken bis zu einer unerwünschten Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße. Die Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) sieht zudem Probleme beim Befahren von Einmündungen und Kreisverkehren. In diesen Tagen veröffentlichte die EU-Kommission ihren Schlussbericht zu einer Experten-Studie über eine von Wirtschaftsverbänden geforderte EU-weite Zulassung von 60 Tonnen Lkw, die die Vor- und Nachteile von größeren und längeren Fahrzeugkombinationen gegenüberstellt.

Kenner der Materie rechnen nicht vor 2010 mit einer Entscheidung, ob und wie die EGRichtlinie 96/53 über Maße und Gewichte von Nutzfahrzeugen zugunsten der Monstertrucks geändert wird. Das Europäische Parlament hatte sich schon früher dafür ausgesprochen, 60 Tonnen LKW, wenn überhaupt, nur für bestimmte Straßen innerhalb der Unionsländer zuzulassen. ARCD

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