Neue Steuerbescheide - Entfernungspauschale
19 Januar, 2009
Ein neuer Vorläufigkeitsvermerk zur Entfernungspauschale in den Steuerbescheiden für 2007 und 2008 sorgt für Verunsicherung der Steuerzahler.
In Steuerbescheiden für die Jahre 2007 und 2008, die in diesen Tagen zugestellt werden, heißt es: "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 vorläufig." Da in denselben Bescheiden die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer gewährt wird, steht bei einigen Steuerzahlern die Befürchtung im Raum, dass der Gesetzgeber sich vielleicht doch noch rückwirkend zu einer betragsmäßig gekürzten Entfernungspauschale entschließt.
Prof. Gerhard Geckle, Verfahrensbevollmächtigter des Haufe-Musterverfahrens zur Entfernungspauschale erläutert die aktuelle Rechtslage:
"Hauptkritikpunkt der Karlsruher Richter an der Pendlerpauschale war die Tatsache, dass seit 2007 der Weg zum Betrieb erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt wurde. Der Gesetzgeber muss nun bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung vollumfänglich die einfache Wegstrecke berücksichtigen. Das gilt auch für die Jahre 2007 bis 2009. Aber: Das Bundesverfassungsgericht musste sich nicht zur konkreten Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrags festlegen. Theoretisch wäre also auch eine Entfernungspauschale unterhalb von 30 Cent möglich."
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen klargestellt, dass die Entfernungspauschale bis zu einer endgültigen gesetzlichen Neuregelung ungekürzt, also in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer, gewährt wird.
Auch Prof. Gerhard Geckle gibt Entwarnung: "Neben den Klarstellungen aus dem BMF gibt es auch eindeutige Aussagen unserer Bundeskanzlerin und anderer führender Vertreter der Bundesregierung, dass es für den Zeitraum von 2007 bis 2009 bei der alten Pendlerpauschale bleiben wird. Da das Gesetz noch nicht geändert ist, benötigt man diesen Vorläufigkeitsvermerk derzeit wohl aus rein verfahrensrechtlichen Gründen." Etwas augenzwinkernd kommentiert der Freiburger Rechtsexperte: "Schließlich wird die Rückerstattung der Steuerguthaben zur Entfernungspauschale ja politisch schon als Konjunkturmaßnahme gefeiert."
Weitere Informationen unter www.haufe.de und Gesetzesänderungen 2009
Prof. Gerhard Geckle, Verfahrensbevollmächtigter des Haufe-Musterverfahrens zur Entfernungspauschale erläutert die aktuelle Rechtslage:
"Hauptkritikpunkt der Karlsruher Richter an der Pendlerpauschale war die Tatsache, dass seit 2007 der Weg zum Betrieb erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt wurde. Der Gesetzgeber muss nun bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung vollumfänglich die einfache Wegstrecke berücksichtigen. Das gilt auch für die Jahre 2007 bis 2009. Aber: Das Bundesverfassungsgericht musste sich nicht zur konkreten Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrags festlegen. Theoretisch wäre also auch eine Entfernungspauschale unterhalb von 30 Cent möglich."
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen klargestellt, dass die Entfernungspauschale bis zu einer endgültigen gesetzlichen Neuregelung ungekürzt, also in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer, gewährt wird.
Auch Prof. Gerhard Geckle gibt Entwarnung: "Neben den Klarstellungen aus dem BMF gibt es auch eindeutige Aussagen unserer Bundeskanzlerin und anderer führender Vertreter der Bundesregierung, dass es für den Zeitraum von 2007 bis 2009 bei der alten Pendlerpauschale bleiben wird. Da das Gesetz noch nicht geändert ist, benötigt man diesen Vorläufigkeitsvermerk derzeit wohl aus rein verfahrensrechtlichen Gründen." Etwas augenzwinkernd kommentiert der Freiburger Rechtsexperte: "Schließlich wird die Rückerstattung der Steuerguthaben zur Entfernungspauschale ja politisch schon als Konjunkturmaßnahme gefeiert."
Weitere Informationen unter www.haufe.de und Gesetzesänderungen 2009
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