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Rechte Verkehrsunfall Ausland – Schadensersatzansprüche

15 Januar, 2009

Neue Rom II Verordnung regelt die nationale Rechte bei Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall im Ausland. Neue Verordnung hilft deutschen Autofahrern im Ausland nur wenig

Verkehrsunfall im Ausland - Rom II Verordnung lässt viele Wünsche offen

Dass bei Verkehrsunfällen im Ausland die Schadenabwicklung nicht nach dem Recht des Wohnsitzlandes des Unfallopfers durchgeführt wird, ist nach Ansicht des ADAC unbefriedigend. Auch die im Januar 2009 in Kraft getretene sogenannte Rom-II-Verordnung, die regeln soll, welche nationale Rechte bei Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall im Ausland gelten soll, lässt aus Verbrauchersicht einige Wünsche offen.

Danach gilt auch weiterhin grundsätzlich die Rechte des Unfalllandes. Ausnahme: Schädiger und Geschädigter haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Land, zum Beispiel wenn ein deutscher Autofahrer in Frankreich einen Verkehrsunfall mit einem anderen deutschen Kraftfahrer verursacht. In diesem Fall gelangt deutsches Recht zur Anwendung.

Der Verordnung in der jetzigen Fassung ging eine kontroverse Diskussion zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU voraus. Vom Europäischen Parlament wurde - mit argumentativer Unterstützung des ADAC - eine Sonderregelung für Verkehrsunfälle gefordert, nach der bei der Regulierung von Auslandsunfällen generell die Rechte des Wohnsitzlandes des Geschädigten zur Anwendung kommen sollte. Deutsche Geschädigte hätten dann vom vergleichsweise großzügigen deutschen Schadenersatzrecht profitiert. So gibt es in Deutschland beispielsweise Ersatz von Nutzungsausfall, Wertminderung oder außergerichtlichen Anwaltskosten, was in ausländischen Rechtsordnungen keineswegs selbstverständlich ist.

Aus Sicht des ADAC ist jedoch positiv zu bewerten, dass zumindest bei der Schadenberechnung für Personenschäden die mit der Unfallabwicklung befassten Gerichte künftig das Kostenniveau am Wohnsitz des Verkehrsopfers berücksichtigen sollen. Danach könnte ein deutsches Unfallopfer, das zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall in Rumänien schwer verletzt wurde, unter Umständen einen höheren Schadenersatz erhalten, als ihm eigentlich nach rumänischen Bemessungskriterien zustehen würde.
Abzuwarten bleibt, inwieweit sich diese Vorgaben in der Praxis bewähren werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie, an der auch der ADAC mitwirkt, soll klären, wie die Situation der Opfer grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU künftig noch weiter optimiert werden kann. www.adac.de

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