Achtung bei blauer Tüv-Plakette auf dem Kfz Kennzeichen
08 Januar, 2009
Die blaue Tüv-Plakette auf dem Kfz Kennzeichen mit der Jahreszahl 08 in der Mitte, hat zu Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren.
Blaue Tüv-Plakette seit Jahresbeginn ungültig
Das gilt sowohl für die Hauptuntersuchung (HU) als auch für die Abgasuntersuchung (AU). Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Alle Pkw-Halter, die noch eine blaue Tüv-Plakette an ihrem Fahrzeug haben, sollten daher dringend zur Hauptuntersuchung in die Werkstatt oder zu einer Prüforganisation wie beispielsweise die GTÜ fahren.
Für 2009 sind Plaketten mit der Farbe Gelb, Braun und Rosa gültig. Fahrzeuge mit gelben Tüv-Plaketten müssen noch dieses Jahr zu HU und AU angemeldet werden und bekommen bei bestandener Prüfung eine rosa Plakette.
Bei einer Überschreitung des fälligen Prüftermins wird bei mehr als zwei Monaten ein Bußgeld von 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten müssen 25 Euro bezahlt werden. Wird der Termin um mehr als acht Monate überzogen, erhöht sich die Summe auf 40 Euro, zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Das gilt sowohl für die Hauptuntersuchung (HU) als auch für die Abgasuntersuchung (AU). Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Alle Pkw-Halter, die noch eine blaue Tüv-Plakette an ihrem Fahrzeug haben, sollten daher dringend zur Hauptuntersuchung in die Werkstatt oder zu einer Prüforganisation wie beispielsweise die GTÜ fahren.
Für 2009 sind Plaketten mit der Farbe Gelb, Braun und Rosa gültig. Fahrzeuge mit gelben Tüv-Plaketten müssen noch dieses Jahr zu HU und AU angemeldet werden und bekommen bei bestandener Prüfung eine rosa Plakette.
Bei einer Überschreitung des fälligen Prüftermins wird bei mehr als zwei Monaten ein Bußgeld von 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten müssen 25 Euro bezahlt werden. Wird der Termin um mehr als acht Monate überzogen, erhöht sich die Summe auf 40 Euro, zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg.
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