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Führerscheinumschreibung - EU Fahrerlaubnis

29 Dezember, 2008

EU Führerscheinumschreibung - der Umweg zur anerkannten EU Fahrerlaubnis

Seit 1999 besteht Möglichkeit seinen bisherigen Führerschein in einer neuen EU Fahrerlaubnis umzutauschen. Die Führerscheinumschreibung wird durch die Umsetzung der 3. Führerschein Richtlinie nicht beeinträchtigt.

Das bedeutet: Führerscheine aus den EU Mitgliedsstaaten als auch aus nicht EU Landern sofern ein Abkommen mit dem Ausstellerland besteht können in dem jeweiligen EU Land umgeschrieben werden.

Der neue Führerschein im Scheckkartenformat wurde eingeführt, um innerhalb der EU Mitgliedsstaaten eine einheitliche Fahrerlaubnis Klasse zu dokumentieren. Der EU Führerschein wird innerhalb der EU gegenseitig anerkannt, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen EU Staat verlegt.

Mit unter ist die Umschreibung interssenat, bei Fahrerlaubnissen ohne einen Wohnsitzeintrag aus dem Aussteller Land, in dem allso ein deutscher Wohnsitz in der Fahrerlaubnis unter Punkt 8 eingetragen ist.

In der Regel dauert eine Führerscheinumschreibung nur vier bis fünf Tage mit einer einmaligen Anreise. Vor Ort wird ein Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt. Mit der bewilligten Aufendhaltsgenehmigung wird zugleich die Führerscheinumschreibung beantragt und zugleich eine Echtheitsüberprüfung der Fahrerlaubnis gestartet.

Der umgeschriebene Führerschein wird dann mit einem Wohnsitzeintrag unter Punkt 8 von der Führerscheinstelle pesönlich an den Antragssteller ausgehändigt. www.europa-fahrerlaubnis.com

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