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Verkehrsrecht aktuell - Winterreifen-Pflicht

29 November, 2008

Es gibt keine Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Richtig ist, mit der Änderung des neu geregelten § 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von allen Kraftfahrzeugen entsprechend den Wetterverhältnissen bestimmt, kann es teuer werden.

Winterreifen-Pflicht – gibt es in Deutschland nicht. Diese Vorschrift ist schon seit dem 01.05.2006 in Kraft. Es gibt kein festes Datum, bis zu dem die Bereifung für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben ist. Nach dem Gesetz sind winterliche Straßenzustände gemeint, also Schnee- und Eisglätte. Es geht hier nur um die tatsächlichen Verhältnisse.

Es gibt keine fixe Winterzeit. So kann jeder Autobesitzer im Januar an schnee- und eisfreien Tagen und bei Temperaturen um +10° C und mehr auch mit Sommerreifen fahren. Theoretisch kostet es bereits 20 Euro, die falschen - also den Wetterverhältnissen nicht angemessenen -Reifen spazieren zu fahren.

Wird das Auto wegen der Bereifung zum Hindernis für Dritte, ist ein Bußgeld i.H.v. € 40,- und ein Punkt verwirkt. Verursacht ein mit Sommerreifen bereiftes KFZ einen Unfall, stellt sich das Problem, wie reagiert die Versicherung.

Klar ist, der Haftpflichtschutz wird in jedem Fall bestehen bleiben müssen. Kasko- und Eigenschaden können jedoch möglicherweise mit Erfolg von der Versicherung ausgeschlagen oder stark minimiert werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, bei winterlichen Witterungsbedingungen nur und ausschließlich auf Winterreifen ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Wer wenig fährt oder nicht umrüsten will, für den sind öffentliche Verkehrsmittel die probate Lösung. www.zrwd.de

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