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Deutsche Verkehrssünder - EU Fahrerlaubnis

28 November, 2008

Eu Fahrerlaubnis aberkannt und deutsche strafrechtliche Verfolgung rechtskonform

Zwar ist eine Fahrerlaubnis aus den neuen EU-Mitgliedsländern noch gültig so diese unter Berücksichtigung aller Rechtsvorschriften des führerscheinausstellenden Landes erworben würde. Doch der Europäische Gerichtshof macht klar, die gegenseitige Anerkennung von EU Fahrerlaubnissen kann kein Schlupfloch für deutsche Verkehrssünder sein. Das heißt, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen gilt nicht uneingeschränkt!

Im aktuellen Fall ging es um eine tschechische Fahrerlaubnis, welche während eines Verfahren wegen Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss Cannabis und Amphetamin erworben wurde.

Nur einen Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheides wurde ihm nach Ablegung der Führerscheinprüfung eine tschechische Fahrerlaubnis ausgestellt. Nur zwei Monate später gab er dann seine deutsche Fahrerlaubnis beim Landratsamt ab, weil diese ein Verfahren zur Aberkennung seines deutschen Führerscheins einleitete.

Als der Besitzer des neuen tschechischen EU Führerscheins in eine Polizeikontrolle fuhr wurde unter anderem ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Besitzer des neuen CZ-Führerscheins widersprach und legte in Folge dessen Berufung ein. Das Landgericht setze das Strafverfahren aus und richtete an das höchste europäische Gericht die Frage, ob das Recht besteht eine von einem anderem Mitgliedsstaat ausgestellte Fahrerlaubnis die Anerkennung zu verweigern wenn die tschechische Fahrerlaubnis während eines Verfahrens zur Aberkennung der deutschen Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Der europäische Gerichtshof beantwortete die Fragestellung mit einem eindeutigen Ja.
Die deutschen Behörden brauchen somit eine Fahrerlaubnis aus einem anderem Mitgliedsland nicht mehr anzuerkennen und zum anderem kann eine strafrechtliche Verfolgung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden. Beim Betroffenen war zum Zeitpunkt der Erteilung der EU Fahrerlaubnis schon ein Fahrverbot verhängt worden, lediglich der Entzug der Fahrerlaubnis war noch nicht realisiert bzw. ausgesprochen. Grundsätzlich heißt dies, jede Fahrerlaubnis kann aberkannt werden wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs noch eine Fahrerlaubnis vorhanden war. www.europa-fahrerlaubnis.com

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