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Verkehrsverstöße - Verkehrsdelikte

19 Oktober, 2008

Verkehrsdelikte im Ausland und in Deutschland - Neu: grenzübergreifende Ahndung von Verkehrsverstößen, im Urlaub zu schnell auf der Autobahn, bei Rot über die Ampel, oder zu viel getrunken, was passiert?

Konsequent europäisch

Verkehrsdelikte innerhalb Deutschlands:

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Verkehrsdelikte im Ausland - grenzübergreifende Ahndung:

Der VdTÜV begrüßt die Pläne zur grenzübergreifenden Ahndung von Verkehrsverstößen
Im Urlaub zu schnell auf der italienischen Autobahn, in Paris bei Rot über die Ampel, in Dänemark ein paar Gläschen Aquavit zu viel: Bislang hatten solche Verkehrsdelikte im Ausland kaum Konsequenzen, weil die Behörden nicht grenzüberschreitend aktiv werden durften. Damit soll künftig Schluss sein, wenn es nach dem Willen von EU-Kommission und EU-Parlament geht. Brüssel will mit einer Richtlinie erreichen, dass die gefährlichsten Verkehrsverstöße, wie zu hohe Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße und Trunkenheit am Steuer, künftig grenzübergreifend geahndet werden können.

Der Verband der TÜV e.V. begrüßt diesen Vorschlag ausdrücklich. "Brüssel handelt konsequent europäisch, denn Strafen sind nur dann wirkungsvoll, wenn sie für alle Verkehrsteilnehmer in ganz Europa gelten", erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. "Besonders in einem Transitland wie Deutschland würde sich dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen." An den meisten Unfällen ist menschliches Fehlverhalten als Ursache beteiligt. "Die grenzübergreifende Ahndung von Verkehrsverstößen ist daher ein erster wichtiger Schritt", so Dr. Brüggemann, "mittelfristig sollte aber auch eine europaweite Vereinheitlichung von Rehabilitationsmaßnahmen, etwa für alkoholauffällige Fahrer, folgen."

Die EU-Kommission geht in der Begründung ihres Richtlinienvorschlages davon aus, "dass der Anteil der Gebietsfremden an den Verkehrssündern höher ist als ihr Anteil am nationalen Straßenverkehr, insbesondere im Bereich überhöhter Geschwindigkeit."

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