Sixt gewinnt im Rechtsstreit gegen Oskar Lafontaine
28 Oktober, 2006
Oskar Lafontaine, Ex-SPD-Chef und derzeitiger Fraktionschef der
Linkspartei, verliert vor dem Bundesgerichtshof sieben Jahre
w?hrenden Rechtsstreit gegen die Sixt AG.
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag in Karlsruhe in letzter
Instanz die Klage von Oskar Lafontaine gegen die Sixt AG auf 100.000
Euro Schadenersatz abgewiesen (Aktenzeichen: I ZR 182/04). Damit
wird auch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 9.
November 2004 aufgehoben. Oskar Lafontaine muss nun auch die Kosten
des Verfahrens tragen.
Bei dem Rechtsstreit ging es unter anderem um Lafontaines
Pers?nlichkeitsrechte. Kurz nachdem Lafontaine im M?rz 1999 als
Finanzminister zur?ckgetreten war, erschienen in der "Frankfurter
Allgemeinen Zeitung" und der "Welt" Werbeanzeigen f?r Sixt. Darin war
das damalige Bundeskabinett von Gerhard Schr?der (SPD) zu sehen. Eine
der 16 Portraitaufnahmen zeigte Lafontaine. Sein Foto war jedoch
durchgestrichen. Im Werbetext hie? es: "Sixt verleast auch Autos f?r
Mitarbeiter in der Probezeit."
Daraufhin verklagte Lafontaine das Unternehmen. Er machte hierbei
keine Verletzung seines ideellen Pers?nlichkeitsrechts geltend,
sondern verlangte ausschlie?lich eine Geldentsch?digung f?r die
werbliche Nutzung seines Bildes. Das Landgericht und
Oberlandesgericht Hamburg sprachen ihm zun?chst 100.000 Euro zu. Mit
der Anzeige sei das Recht am eigenen Bild verletzt worden, weshalb
Sixt zur Zahlung einer fiktiven Lizenz verpflichtet sei. Dabei
orientierten sich die Vorinstanzen an einer Boris Becker
zugesprochenen Entsch?digung f?r die werbliche Verwendung seines
Bildes. Sixt ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat nun die
fr?heren Urteile aufgehoben und die Klage von Lafontaine abgewiesen.
Erich Sixt begr??t die grunds?tzliche Entscheidung des
Bundesgerichtshofes. Sixt: "Unsere Auffassung, dass Politiker nicht
mit Showstars gleichzusetzen sind, wurde vom Gericht best?tigt. Es
war mir ein pers?nliches Bed?rfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn
Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und
weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzuk?mpfen."
Erich Sixt betont in diesem Zusammenhang, dass er durchaus bereit
war, vergleichsweise 70.000 Euro als Spende zur Bek?mpfung der
Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen, dass aber Oskar
Lafontaine dies ausgeschlagen und stattdessen eine Zahlung an eine
gemeinn?tzige Organisation seiner Frau, die sich gegen die
Beschneidung von M?dchen und Frauen wendet, verlangt hatte. Erich
Sixt bedauert, dass die Arbeitslosen, denen das Geld zu Gute kommen
sollte, nun im Regen stehen.
Auch Sixt-Anwalt Dr. Wolfgang Weitnauer begr??t das Urteil des
Bundesgerichtshofes. Weitnauer: "Der BGH hat uns erfreulicherweise in
unserer Rechtsauffassung best?tigt, dass kritische Werbung, die
politische Geschehnisse aufgreift, zul?ssig ist und sich das
Grundrecht der Meinungsfreiheit gegen?ber den rein kommerziellen
Aspekten des Pers?nlichkeitsrechts im Rahmen der G?terabw?gung
durchsetzt."
Der BGH wird in K?rze eine eigene Presseerkl?rung mit der genauen
Urteilsbegr?ndung ver?ffentlichen.
?ber Sixt
Die Sixt AG mit Sitz in Pullach bei M?nchen ist ein international
t?tiger Anbieter hochwertiger Mobilit?tsdienstleistungen. Zusammen
mit Lizenznehmern und Partnern ist das 1912 gegr?ndete Unternehmen
mit 3.500 Service Points weltweit vertreten.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Sixt Leasing AG ist die
f?hrende hersteller- und bankenunabh?ngige Leasinggesellschaft in
Deutschland. Sie bietet Privat- und Firmenkunden attraktives
Fahrzeugleasing, umfassendes Full-Service-Leasing, kompetentes
Fuhrparkmanagement und individuelles Flotten-Consulting.
Pers?nlichkeitsrechte. Kurz nachdem Lafontaine im M?rz 1999 als
Finanzminister zur?ckgetreten war, erschienen in der "Frankfurter
Allgemeinen Zeitung" und der "Welt" Werbeanzeigen f?r Sixt. Darin war
das damalige Bundeskabinett von Gerhard Schr?der (SPD) zu sehen. Eine
der 16 Portraitaufnahmen zeigte Lafontaine. Sein Foto war jedoch
durchgestrichen. Im Werbetext hie? es: "Sixt verleast auch Autos f?r
Mitarbeiter in der Probezeit."
Daraufhin verklagte Lafontaine das Unternehmen. Er machte hierbei
keine Verletzung seines ideellen Pers?nlichkeitsrechts geltend,
sondern verlangte ausschlie?lich eine Geldentsch?digung f?r die
werbliche Nutzung seines Bildes. Das Landgericht und
Oberlandesgericht Hamburg sprachen ihm zun?chst 100.000 Euro zu. Mit
der Anzeige sei das Recht am eigenen Bild verletzt worden, weshalb
Sixt zur Zahlung einer fiktiven Lizenz verpflichtet sei. Dabei
orientierten sich die Vorinstanzen an einer Boris Becker
zugesprochenen Entsch?digung f?r die werbliche Verwendung seines
Bildes. Sixt ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat nun die
fr?heren Urteile aufgehoben und die Klage von Lafontaine abgewiesen.
Erich Sixt begr??t die grunds?tzliche Entscheidung des
Bundesgerichtshofes. Sixt: "Unsere Auffassung, dass Politiker nicht
mit Showstars gleichzusetzen sind, wurde vom Gericht best?tigt. Es
war mir ein pers?nliches Bed?rfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn
Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und
weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzuk?mpfen."
Erich Sixt betont in diesem Zusammenhang, dass er durchaus bereit
war, vergleichsweise 70.000 Euro als Spende zur Bek?mpfung der
Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen, dass aber Oskar
Lafontaine dies ausgeschlagen und stattdessen eine Zahlung an eine
gemeinn?tzige Organisation seiner Frau, die sich gegen die
Beschneidung von M?dchen und Frauen wendet, verlangt hatte. Erich
Sixt bedauert, dass die Arbeitslosen, denen das Geld zu Gute kommen
sollte, nun im Regen stehen.
Auch Sixt-Anwalt Dr. Wolfgang Weitnauer begr??t das Urteil des
Bundesgerichtshofes. Weitnauer: "Der BGH hat uns erfreulicherweise in
unserer Rechtsauffassung best?tigt, dass kritische Werbung, die
politische Geschehnisse aufgreift, zul?ssig ist und sich das
Grundrecht der Meinungsfreiheit gegen?ber den rein kommerziellen
Aspekten des Pers?nlichkeitsrechts im Rahmen der G?terabw?gung
durchsetzt."
Der BGH wird in K?rze eine eigene Presseerkl?rung mit der genauen
Urteilsbegr?ndung ver?ffentlichen.
?ber Sixt
Die Sixt AG mit Sitz in Pullach bei M?nchen ist ein international
t?tiger Anbieter hochwertiger Mobilit?tsdienstleistungen. Zusammen
mit Lizenznehmern und Partnern ist das 1912 gegr?ndete Unternehmen
mit 3.500 Service Points weltweit vertreten.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Sixt Leasing AG ist die
f?hrende hersteller- und bankenunabh?ngige Leasinggesellschaft in
Deutschland. Sie bietet Privat- und Firmenkunden attraktives
Fahrzeugleasing, umfassendes Full-Service-Leasing, kompetentes
Fuhrparkmanagement und individuelles Flotten-Consulting.
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