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Geplante grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen

13 Oktober, 2008

Die geplante grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen beinhalte die Gefahr der Einführung der sogenannten Halterhaftung in Deutschland durch die Hintertür.

Experten stellen Kompetenz der EU beim Verkehrsrecht infrage
Das zentrale Thema des dreitägigen ADAC-Kongresses zum Verkehrsrecht, der heute (Sonnabend, 11. Oktober 2008) in München endet, war die Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts. Dabei stellten Experten wie Professor Dr. Michael Brenner aus Jena die Gesetzgebungskompetenz der EU für das Verkehrsrecht infrage. Die geplante grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen beinhalte die Gefahr der Einführung der sogenannten Halterhaftung in Deutschland durch die Hintertür.

Mehrere hundert ADAC-Vertragsanwälte sowie zahlreiche Rechtsexperten aus dem In- und Ausland trafen sich dieses Mal in München. Ziel dieser alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt tagenden Veranstaltung ist neben der Diskussion wichtiger rechtspolitischer Fragen der Erfahrungsaustausch rund um die neuesten Entwicklungen im nationalen und europäischen Verkehrsrecht.

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