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Warnwesten - Warnwestenpflicht für Radfahrer

04 Oktober, 2008

Ab Oktober 2008 muss jeder Radfahrer auf Frankreichs Straßen außerhalb des Stadtgebietes eine reflektierende Warnweste (nach CE Norm) mit sich führen, ansonsten droht Bußgeld.

Radfahren in Frankreich: Warnwesten immer dabei

Ab 1. Oktober 2008 muss jeder Radfahrer auf Frankreichs Straßen außerhalb des Stadtgebietes eine reflektierende Warnweste (nach CE Norm) mit sich führen. Verpflichtend überzuziehen ist die Warnweste in der Dunkelheit, aber auch bei schlechter Sicht tagsüber.

Wer keine zur Hand hat, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Für Autofahrer, die ohne Warnweste oder -dreieck im Wagen angetroffen werden, sieht der Bußgeldkatalog bis zu 135 Euro Strafe vor. Die Einführung der Warnwesten in unserem Nachbarland wurde in den Sommermonaten von einer publikumswirksamen Werbekampagne begleitet. „Gelb, hässlich, passt zu nichts, kann Ihnen aber das Leben retten“ lautet der Slogan, mit dem sich einer der bekanntesten Pariser Couturiers, Karl Lagerfeld, am Straßenrand in Warnwesten-Einkleidung präsentiert. ARCD

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