Ampelschaltung - trotz Dauerrot fahren
16 September, 2008
Die Ampelschaltung funktioniert nicht. Wie soll ich reagieren - fahren trotz Dauerrot?
Ampelschaltung defekt - ADAC erklärt wann man bei Rot fahren darf
Wenn die Ampel wegen eines Defekts oder weil das wartende Fahrzeug nicht erkannt wird rot bleibt ist der Fahrer meist unsicher, wie er reagieren soll. Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauerrot rechtens und was dabei zu beachten ist.
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauerrot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht „wesentlich länger“ als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Dann darf nach einer angemessenen Wartezeit die Kreuzung trotzdem überquert werden. Was allerdings „angemessen“ ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten bzw. mindestens zwei „normale“ Schaltphasen abzuwarten.
Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt.
Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelschaltungen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren.
Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelschaltungen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz „rechts vor links“.
Weitere Verkehrsregeln finden Sie hier:
Verkehrsregeln
Wenn die Ampel wegen eines Defekts oder weil das wartende Fahrzeug nicht erkannt wird rot bleibt ist der Fahrer meist unsicher, wie er reagieren soll. Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauerrot rechtens und was dabei zu beachten ist.
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauerrot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht „wesentlich länger“ als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Dann darf nach einer angemessenen Wartezeit die Kreuzung trotzdem überquert werden. Was allerdings „angemessen“ ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten bzw. mindestens zwei „normale“ Schaltphasen abzuwarten.
Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt.
Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelschaltungen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren.
Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelschaltungen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz „rechts vor links“.
Weitere Verkehrsregeln finden Sie hier:
Verkehrsregeln
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.