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Deutschland erhöht die Verkehrsstrafen

24 August, 2008

Höhere Verkehrsstrafen ab 01. Januar 2009. Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog 2009

Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 die Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden die Hauptunfall-Ursachen auf den Straßen bekämpft. Vor allem die Verkehrsstrafen für Raser und Drängler werden mit deutlich höheren Bußgeldern bestraft, erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.

Damit sollen die Verkehrsteilnehmer nachdrücklicher dazu angehalten werden, die Verkehrsvorschriften zu befolgen, um die Unfallsituation in Deutschland zu verbessern. Die Geldbußen werden nicht durchgehend angehoben. Schwerer bestraft werden sollen schwere und vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße.

Bußgelderhöhung - verschärfte Verkehrsstrafen für

Alkohol am Steuer (erstmals erwischt) 250 Euro 500 Euro

Drängler: Drängeln bzw. zu dicht aufgefahren 250 Euro 400 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung:
... bis 10 Stundenkilometer zu schnell 15 Euro 20 Euro
... mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell 425 Euro 680 Euro

Handybenutzung: Sie haben als Fahrer mit dem Handy telefoniert
40 Euro 70 Euro

Linksfahrer: Behinderung durch ständiges Linksfahren
40 Euro 80 Euro

Verkehrsstrafen für LKW Fahrer bzw. Halter:
Höchststrafe bei überladenem Lkw
225 Euro 425 Euro

Verkehrsstrafen für
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrer 100 Euro 180 Euro
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrzeughalter 150 Euro 270 Euro

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrer
40 Euro 75 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrzeughalter 200 Euro 380 Euro

Weitere Infos und die aktuellen Bußgelder für Verkehrsstrafen erhalten Sie hier:
Bußgeldkatalog STVO

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