Mautpflicht von drei Bundesstra?en, Bundesrat stimmt zu
14 Oktober, 2006
Bundesrat billigt Bemautung von drei Bundesstra?en
Der Bundesrat hat am Freitag dem 13. Oktober 2006 der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstra?en zugestimmt. Mit der Entscheidung des Bundesrates werde dem Wunsch der Bundesl?nder entsprochen, einzelne Abschnitte von drei Bundesstra?en zus?tzlich zu bemauten.
Bereits bei Einf?hrung der Lkw-Maut sei mit der M?glichkeit von Ausweichverkehren auf das nachgeordnete Stra?ennetz gerechnet worden, erkl?rte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.
Die Ergebnisse zeigten, dass Mautausweichverkehre kein Fl?chenproblem darstellen. Das wurde noch im vergangenen Jahr von den L?ndern und Gemeinden anders vermutet. Die Verordnung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, schafft die gesetzlichen Voraussetzungen f?r die Einf?hrung einer Lkw-Maut auf der B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7 (Hamburg), auf der B 4 n?rdlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt und auf der B 9 zwischen der Bundesgrenze Deutschland Frankreich und der Anschlussstelle Kandel-S?d der Bundesautobahn A 65.
Quelle: www.auto-reporter.net
Die Ergebnisse zeigten, dass Mautausweichverkehre kein Fl?chenproblem darstellen. Das wurde noch im vergangenen Jahr von den L?ndern und Gemeinden anders vermutet. Die Verordnung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, schafft die gesetzlichen Voraussetzungen f?r die Einf?hrung einer Lkw-Maut auf der B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7 (Hamburg), auf der B 4 n?rdlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt und auf der B 9 zwischen der Bundesgrenze Deutschland Frankreich und der Anschlussstelle Kandel-S?d der Bundesautobahn A 65.
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