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Reisegepäck im Flugzeug

25 Juni, 2008

Reisegepäck Bestimmungen - Freigepäck im Flugzeug - Reisegepäck und Handgepäck - wieviel dürfen Sie mitnehmen?

Freigepäck im Flugzeug - was ist erlaubt?
Jedes Jahr zur Ferienzeit stellen sich Flugreisende die gleiche Frage: Wie viel darf ich in den Koffer packen? Dies ist unter anderem von der Fluggesellschaft und dem Reiseziel abhängig. Denn zum Leidwesen der Urlauber sind die Freigepäckgrenzen nicht einheitlich geregelt, auch beim Handgepäck gibt es Unterschiede. Das Reiseportal smavel.com hat die Regelungen zum Gepäck unter die Lupe genommen.

Bei den großen Linienfluggesellschaften wie Lufthansa, Austrian Airlines oder Emirates, aber auch bei Ferienfliegern wie Air Berlin und Condor sind die Regelungen vergleichsweise übersichtlich – zumindest auf den ersten Blick. Reisende in der Economy-Class dürfen maximal 20 kg Freigepäck aufgeben. Bei Buchung der Business- oder First-Class ist die Grenze meist höher und liegt bei 30 kg oder mehr. Ein einzelnes Gepäckstück darf jedoch bei fast allen Fluggesellschaften nicht schwerer als 32 kg sein.

Vorsicht Kostenfallen

Wer mit der Familie verreist sollte sich im Vorfeld bei der Fluggesellschaft informieren, ob die Freigepäckgrenzen auch für Kinder gelten. Bei einigen Airlines ist dies erst ab einem bestimmten Alter der Fall, d.h. für ein mitreisendes Kind kann beispielsweise kein 23 kg-Koffer aufgegeben werden. Sportgepäck wie beispielsweise Golfschläger oder die Tauchausrüstung, muss in der Regel vorher bei der Fluglinie angemeldet werden.


Billigflieger: Gepäck kostet extra

Der Urlaubsflug mit einem so genannten Billig-Flieger kann schnell teurer werden als gedacht. Aufzugebendes Gepäck wird dort meist nicht kostenlos transportiert und muss in der Regel vorher angemeldet werden und. So verlangt Germanwings seit einiger Zeit pro Gepäckstück eine Gebühr von momentan fünf Euro. Noch teurer wird es bei Ryanair: Dort kostet das erste Gepäckstück momentan 10 Euro, ein zweites oder drittes je 20 Euro. Maximal dürfen derzeit 15 kg mitgenommen werden.

Handgepäck: Einigkeit nur bei den Maßen

Beim Handgepäck ist die Situation ähnlich unübersichtlich, dort legt fast jede Fluggesellschaft eine andere Gewichtsgrenze fest. Einig sind sich die Fluglinien lediglich bei den Außenmaßen des Handgepäcks, dort sind 55x40x20 cm die Obergrenze. Bei Flügen, die innerhalb der Europäischen Union starten, gelten zudem seit November 2006 verschärfte Regelungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese dürfen nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml abgepackt sein. Die einzelnen Behälter müssen wiederum in einem durchsichtigen, widerverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Zu Flüssigkeiten zählen auch Kosmetikartikel wie Hauptcremes, Zahnpasta oder Sonnenlotion. Ausnahmen gibt es nur für Babynahrung und während des Fluges benötigte Medikamente.

Fazit: Vorab bei der Fluggesellschaft informieren

Pauschale Empfehlungen für die Zusammenstellung des Reisegpäcks kann man auf Grund der zahlreichen unterschiedlichen Regelungen nicht geben, vor allem da sich Gepäckbestimmungen immer wieder ändern. Daher rät das Internet-Reiseportal www.smavel.com allen Flugreisenden, sich rechtzeitig vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft über die aktuellen Gepäckregelungen zu informieren, was meist über die jeweilige Internetseite der Airline möglich ist.

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