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Jahressteuergesetz 2009 - Begrenzung Vorsteuerabzug

22 Juni, 2008

Die vom Bundeskabinett am 18. Juni 2008 zusätzlich in das Jahressteuergesetz 2009 aufgenommene Begrenzung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Betriebsfahrzeuge ist vom VDA scharf kritisiert worden.

VDA: Firmenwagengeschäft steuerlich nicht weiter belasten
Die vom Bundeskabinett am Mittwoch, 18. Juni 2008, zusätzlich in das Jahressteuergesetz 2009 aufgenommene Begrenzung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Betriebsfahrzeuge ist vom Verband der Automobilindustrie (VDA) scharf kritisiert worden. In einem Schreiben forderte der VDA die Bundesregierung auf, von der geplanten Änderung der steuerlichen Behandlung gemischt genutzter Betriebsfahrzeuge Abstand zu nehmen.

Nach Ansicht des VDA würde eine Beschränkung des Vorsteuerabzugs den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer verletzen und eine systemwidrige Steuerbelastung für Unternehmer darstellen. Bedenklich sei, dass mit der geplanten Steuerrechtsänderung in das Firmengeschäft eingegriffen werde, das mittlerweile den größten Teil der Pkw-Inlandsnachfrage darstelle. Der Firmenwagenmarkt leiste zudem einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen, betonte VDA-Geschäftsführer Klaus Bräunig.

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