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Steuerfreibeträge für Pendler

20 Juni, 2008

Pendler Abzug - Steuerfreibeträge für Pendler, der Staat darf nicht doppelt kassieren.

Die Belastung der Pendler muss umgehend verringert und das Nettoprinzip bei der Einkommensteuer wieder hergestellt werden, fordern ADAC und NVL. Als wichtigste Maßnahe ist die Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Pendlerpauschale und die damit ver-bundene Einführung des Werkstorprinzips zurück zu nehmen. Diese Korrektur muss rückwirkend ab 2007 erfolgen. Bei der Höhe der Pauschale muss die Politik außerdem berücksichtigen, dass die Mobilitätskosten in letzter Zeit dramatisch gestiegen sind.

Arbeitnehmer stehen heute vor ständig neuen beruflichen Anforderungen. In Zeiten gesellschaftlichen Wandels stellen sie sich mehr denn je veränderten Arbeitsbedingungen bei Versetzung, Arbeitsplatzwechsel, befristeten Verträgen, Umschulung oder Fortbildung. Für Familien mit Kindern in der Ausbildung gilt dies oft mehrfach. Statt Unterstützung zu bieten, kassiert der Staat dabei jedoch kräftig mit.

ADAC und NVL weisen darauf hin, dass nach dem Nettoprinzip auch die Fahrtkosten, die für die Erzielung der Einnahmen aufgebracht werden, bei der Besteuerung zu berücksichtigen sind. Niemand, der Lohn erzielen will, kann sich aussuchen, ob er zur Arbeit fährt oder nicht. Die Kosten gehören deshalb zu den Werbungskosten.

Nach Berechnungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) fahren Pendler im Durchschnitt 15 Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte. Gerade bei Nutzung des eigenen PKW landet ein erheblicher Teil der Fahrtkosten beim Fiskus. Allein die Kraftstoffkosten summieren sich bereits bei einem Kleinwagen auf insgesamt rund 1 200 Euro im Jahr.

Ein lediger Pendler mit 30 000 Euro Jahresverdienst muss dabei mehr als einen Nettomonatslohn für die Fahrtkosten zur Arbeit ausgeben, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). Weil seit 2007 die Kosten für die ersten 20 Kilometer Entfernung nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden, erhöht sich seine Einkommensteuer um 360 Euro. Pendler mit weiterem Fahrtweg zahlen bis zu 600 Euro mehr Steuern. Diese Mehrbelastung muss zurückgenommen und die Pendler damit wirksam entlastet werden. adac - nvl

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