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Gesetzliche Entfernungspauschale - Bundesregierung muss Autofahrer entlasten

10 Juni, 2008

Bundesregierung muss Autofahrer entlasten - zurück zur alten Regelung der Entfernungspauschale.

Österreich zeigt’s Deutschland
- Entfernungspauschale
- ADAC: Bundesregierung muss Autofahrer entlasten

Um die Millionen Pendler in Deutschland spürbar zu entlasten, fordert der ADAC die Bundesregierung auf, unverzüglich zur alten Regelung der Entfernungspauschale zurückzukehren. „Die österreichische Regierung macht der deutschen vor, wie schnelle Hilfe funktioniert“, sagt ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Unsere Nachbarn haben sehr eindrucksvoll gezeigt, dass sie die wachsenden Sorgen ihrer AUTOfahrer ernst nehmen und sich unverzüglich um eine finanzielle Entlastung kümmern. Die deutsche Regierung scheint sich dagegen für die Nöte der Autofahrer nicht zu interessieren“, so Becker weiter. Nach Informationen des Automobilclubs hat Österreich zum 1. Juli 2008 eine Erhöhung der Pendlerpauschale um zehn Prozent und des Kilometergeldes um zwölf Prozent beschlossen.

Nach Ansicht des ADAC sind Arbeitswegkosten Werbungskosten und müssen daher in vollem Umfang abzugsfähig bleiben. „Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Gewerkschaftsbeiträge werden vom Finanzamt anerkannt - es kann nicht sein, dass dies für die durch die Fahrt zur Arbeit entstehenden Kosten nicht zutrifft“, so Becker. Die Entfernungspauschale muss laut ADAC daher wie früher ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges gelten. Angesichts der dramatisch gestiegenen Mobilitätskosten spricht sich der Club auch für eine angemessene Erhöhung der Pauschale aus.

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