Betrugsfall ECZ EU-Car Zentrale GmbH
30 Mai, 2008
Neue Infos zum Betrugsfall - Das Insolvenzverfahren gegen die EU-Car Zentrale GmbH in Tettnang ist zwischenzeitlich eröffnet.
Wie wir von verschiedenen Mandanten erfahren haben, hat der Insolvenzverwalter Schultze & Braun alle Geschädigten, deren Fahrzeuge auf die ECZ GmbH zugelassen sind, zwischenzeitlich angeschrieben und ihnen generell angeboten, ihnen das Fahrzeug zu verkaufen. Der Insolvenzverwalter weist selbst darauf hin, dass dies nur möglich ist, wenn keine Eigentumsrechte anderer geltend gemacht werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass eventuell für die per Mietkauf überlassenen Fahrzeuge kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat der Insolvenzverwalter den Gebrauch der Fahrzeuge untersagt. Zumindest die von der ECZ GmbH bei der Barmenia versicherten Fahrzeuge haben offenbar keinen Versicherungsschutz mehr.
Hier empfiehlt es sich, mit den Zulassungsstellen Kontakt aufzunehmen, die allerdings nicht generell bereit sind, Auskünfte zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsschutz nicht erlaubt ist.
Wir gehen derzeit davon aus, dass ein unmittelbarer Abschluss der Versicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft möglich ist. Soweit die Fahrzeuge nicht auf die ECZ GmbH zugelassen sind, gilt das genannte Datum für den Ablauf des Versicherungsschutzes nicht. Hier können sich unterschiedliche Daten ergeben, je nach dem wie lange der Halter die Versicherung vorausbezahlt hat. Eine Klärung ist hier dringend geboten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte helfen hier gerne weiter.
Weiterhin gilt, dass ohne klare Prüfung der Rechtslage eine Herausgabe des Fahrzeugs an eine Leasinggesellschaft oder der Kauf der Fahrzeuge zu einem von der Leasinggesellschaft verlangten Preis höchst gefährlich ist. Wir können von einer solchen Handlung nur abraten warnt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger von der Kanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Im Hinblick auf die Tatsache, dass eventuell für die per Mietkauf überlassenen Fahrzeuge kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat der Insolvenzverwalter den Gebrauch der Fahrzeuge untersagt. Zumindest die von der ECZ GmbH bei der Barmenia versicherten Fahrzeuge haben offenbar keinen Versicherungsschutz mehr.
Hier empfiehlt es sich, mit den Zulassungsstellen Kontakt aufzunehmen, die allerdings nicht generell bereit sind, Auskünfte zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsschutz nicht erlaubt ist.
Wir gehen derzeit davon aus, dass ein unmittelbarer Abschluss der Versicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft möglich ist. Soweit die Fahrzeuge nicht auf die ECZ GmbH zugelassen sind, gilt das genannte Datum für den Ablauf des Versicherungsschutzes nicht. Hier können sich unterschiedliche Daten ergeben, je nach dem wie lange der Halter die Versicherung vorausbezahlt hat. Eine Klärung ist hier dringend geboten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte helfen hier gerne weiter.
Weiterhin gilt, dass ohne klare Prüfung der Rechtslage eine Herausgabe des Fahrzeugs an eine Leasinggesellschaft oder der Kauf der Fahrzeuge zu einem von der Leasinggesellschaft verlangten Preis höchst gefährlich ist. Wir können von einer solchen Handlung nur abraten warnt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger von der Kanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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