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Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

20 Mai, 2008

Hilfe zur Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Welche Kosten übernimmt die Versicherung beim Autounfall?

Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen - Wenn's kracht, hilft der Zentralruf bei der Schadensregulierung
Über 16 Millionen Menschen in Deutschland sind über 65 Jahre alt und so nimmt auch der Anteil von älteren Autofahrern zu. Deutschlands Senioren sind mobil und fahren oft sicherer als Fahranfänger: Sie wählen bekannte Strecken und meiden Fahrten zu Hauptverkehrszeiten oder während der Nachtstunden. Zusätzlich kann die Fahrsicherheit durch eine altersgerechte Ausstattung der Fahrzeuge wie Automatikgetriebe und Spiegelsysteme zum Ein- und Ausparken erhöht werden. Altersbedingte Beeinträchtigungen wie nachlassende Reaktionsgeschwindigkeit können so ausgeglichen werden. Doch was tun, wenn's trotzdem kracht? Erste Helfer sind die 22.000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3). Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden. Nach dem ersten Schreck ist die unkomplizierte Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Schadenregulierung.

Autounfall - Versicherung
Schnelle und einfache Schadensregulierung

Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. "Die Mitarbeiter beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln nach Angabe des Kennzeichens des Unfallgegners und des Schadentags für jedes Fahrzeug die zuständige Versicherungsgesellschaft und deren Kontaktdaten", erklärt Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL). "Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche", rät Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Der Geschädigte muss nicht warten, bis sich der Unfallgegner bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt. Er sollte die gegnerische Versicherung selbst benachrichtigen, um die Schadensregulierung einzuleiten. Im Jahr wird der Zentralruf Service etwa 2,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. Die Schadenmeldung erfolgt meist telefonisch, aber auch per Fax, Post oder Internet. Fotos oder Skizzen der Unfallstelle, ein Unfallprotokoll und Zeugenaussagen sind hilfreich. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. Bei Bagatellschäden reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung, Kosten für einen Sachverständigen werden in der Regel nicht übernommen. Bei größeren Schäden werden meist Schadengutachter notwendig. Sinnvoll ist es, mit der Versicherung Rücksprache zu halten, um zu klären, welche Kosten des Autounfalles übernommen werden.

Hilfe zur Schadensregulierung nach Auslands Autounfall

Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung nach Auslandsunfällen. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung solcher Schäden. Mit der Richtlinie wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der niederländischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, kann sofort der Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung hergestellt werden. Ist die ausländische Versicherung unbekannt, benötigen die Mitarbeiter beim Zentralruf das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, den Unfalltag und das Unfallland, um den Beauftragten der niederländischen Versicherung zu ermitteln.

Tipps für Senioren

- Defensives und vorausschauendes Fahren bietet die größte
Sicherheit und vermeidet Unfälle
- Besser mal auf eine Fahrt verzichten: Bei Dunkelheit, Nebel,
Regen oder Eisglätte bieten Bus und Bahn eine gute Alternative
- Gute Übersicht: Die "Hutablage" sollte möglichst frei geräumt
sein
- Bei längeren Fahrten, gerade auf unbekannten Strecken, ist es
ratsam, die Strecke im Voraus zu planen und häufiger Pausen
einzulegen
- Verkehrsarme Zeiten bedeuten weniger Stress
- Eine regelmäßige Kontrolle der Sehfähigkeit hilft, den
Durchblick zu behalten
- Ein Fahrsicherheitstraining frischt Fähigkeiten hinter dem
Steuer auf Digitales Bildmaterial: www.gdv-dl.de

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