LKW Maut - Tipps und Infos
05 Mai, 2008
LKW Maut auch in Zukunft für kleinere Nutzfahrzeuge, ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht?
EU-Verkehrskommissar: Auch Kleinlaster sollen LKW Maut zahlen.
In Zukunft sollen auch kleinere Nutzfahrzeuge (ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) zu Mautzahlungen herangezogen werden. Das berichtet jetzt der Auto- und Reiseclub (ARCD) unter Hinweis auf interne Arbeitspapiere der EU-Kommission. Danach sollen auch „Mautumgeher“ auf Straßen abseits von Autobahnen erfasst werden.
Die Einberechnung externer Verkehrskosten (Lärm, Umweltbelastung, Stau...) in den Transportpreis des Güterverkehrs ist demnach wesentlichster Bestandteil der Vorschläge von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot für die kommende EU-Richtlinienrevision zur Lkw Maut. Je nach Tageszeit und Zone (Überland oder im städtischen Bereich) könnten diese zusätzlichen Kosten zwischen 6,6 und 22,7 Cents pro Kilometer betragen. Für besonders ‚saubere Lkw soll weniger Maut verrechnet werden.
Die Entscheidung über die Höhe der Maut wird auch in Zukunft dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten zustehen. Kriterien und Methode der Berechnung sowie variable Höchstsätze werden jedoch in dem erwarteten Richtlinienvorschlag EU-weit festgeschrieben. Ebenso drängt die Kommission darauf, dass Staaten externe Kosten nur zum Gegenstand der Mauteinhebung machen können, wenn dieses Geld auch tatsächlich der Minderung der vom Schwerverkehr verursachten Schäden dient bzw. in alternative Verkehrsformen investiert wird. Zum Stopfen von Budgetlöchern im Staatshaushalt dürfe die Maut nicht herangezogen werden.
Die Erhebung habe ungeachtet der Nationalität des Gütertransporters und auf elektronischem Wege zu erfolgen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Fraglich bleibt die Einberechnung von Staukosten (Verlust an Arbeitszeit, Umweltbelastung u.Ä.): Sie könnten fairerweise nur dann dem Schwerverkehr angelastet werden, ist in dem Vorentwurf zu lesen, wenn auch der Individualverkehr mitzahle. Damit würde die EU-Kommission jedoch eine Türe aufstoßen, die bislang in Brüssel als politisches Tabu gilt: die Anrechnung externer Verkehrskosten im Pkw-Verkehr.
Mehr Infos über LKW Maut und mautbefreite Fahrzeuge finden hier:
LKW Maut
LKW Auskunft
In Zukunft sollen auch kleinere Nutzfahrzeuge (ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) zu Mautzahlungen herangezogen werden. Das berichtet jetzt der Auto- und Reiseclub (ARCD) unter Hinweis auf interne Arbeitspapiere der EU-Kommission. Danach sollen auch „Mautumgeher“ auf Straßen abseits von Autobahnen erfasst werden.
Die Einberechnung externer Verkehrskosten (Lärm, Umweltbelastung, Stau...) in den Transportpreis des Güterverkehrs ist demnach wesentlichster Bestandteil der Vorschläge von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot für die kommende EU-Richtlinienrevision zur Lkw Maut. Je nach Tageszeit und Zone (Überland oder im städtischen Bereich) könnten diese zusätzlichen Kosten zwischen 6,6 und 22,7 Cents pro Kilometer betragen. Für besonders ‚saubere Lkw soll weniger Maut verrechnet werden.
Die Entscheidung über die Höhe der Maut wird auch in Zukunft dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten zustehen. Kriterien und Methode der Berechnung sowie variable Höchstsätze werden jedoch in dem erwarteten Richtlinienvorschlag EU-weit festgeschrieben. Ebenso drängt die Kommission darauf, dass Staaten externe Kosten nur zum Gegenstand der Mauteinhebung machen können, wenn dieses Geld auch tatsächlich der Minderung der vom Schwerverkehr verursachten Schäden dient bzw. in alternative Verkehrsformen investiert wird. Zum Stopfen von Budgetlöchern im Staatshaushalt dürfe die Maut nicht herangezogen werden.
Die Erhebung habe ungeachtet der Nationalität des Gütertransporters und auf elektronischem Wege zu erfolgen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Fraglich bleibt die Einberechnung von Staukosten (Verlust an Arbeitszeit, Umweltbelastung u.Ä.): Sie könnten fairerweise nur dann dem Schwerverkehr angelastet werden, ist in dem Vorentwurf zu lesen, wenn auch der Individualverkehr mitzahle. Damit würde die EU-Kommission jedoch eine Türe aufstoßen, die bislang in Brüssel als politisches Tabu gilt: die Anrechnung externer Verkehrskosten im Pkw-Verkehr.
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