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Bußgeldkatalog Fahranfänger - Promillegrenze

26 März, 2008

Null Promillegrenze - eine wichtige Regelung im Bußgeldkatalog für Fahranfänger.

Null Promillegrenze und Alkoholverbot für Fahranfänger - Halbjahresbilanz
Die Null Promillegrenze für junge Fahrerinnen und Fahrer ist eine klare und allein schon wegen häufig tödlich endender Discofahrten außerordentlich wichtige gesetzliche Regelung. Trotz vielfältiger Informationen und zahlreicher Appelle zur Beachtung des absoluten Alkoholverbots am Steuer hat die Bayerische Polizei im ersten halben Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 304 alkoholisierte junge Fahrer festgestellt. Die Polizei wird weiterhin konsequent im Rahmen von Kontrollen festgestellte Verstöße verfolgen. Wer die Null Promille-Grenze missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen", teilte Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike mit. Das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger trat am 1. August 2007 in Kraft. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung bis zum 28. Februar 2008 ereigneten sich 547 Alkoholunfälle junger Fahranfänger (18-21 Jahre). Das sind 18,6 Prozent (672) weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Dabei starben acht Menschen. Im Vorjahreszeitraum waren es zehn.

Ziel des Gesetzes ist es, die alkoholbedingten Unfälle durch ein Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu reduzieren. Bestraft werden kann, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Auf die Frage, ob im Einzelfall die Fahrsicherheit des Betroffenen beeinträchtigt war, kommt es dabei nicht an. Die betroffenen Fahrerinnen und Fahrer müssen für Ihre Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog von bis zu 1.000 Euro rechnen, wobei im Regelfall eine Geldbuße von 125 Euro verhängt wird. Ein Fahrverbot ist im Bußgeldkatalog - Gesetz zwar nicht vorgesehen. Ein Verstoß wird jedoch mit zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden. Außerdem ist eine Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich. "Durch die Seminare sollen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, insbesondere dazu veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen", erläuterte Heike.

Alkoholkonsum gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. So ereigneten sich 2007 in Bayern 6.388 Alkoholunfälle. Fast ein Viertel davon, nämlich 1.516 Unfälle verursachten junge Fahrer unter Alkoholeinfluss. "Im Interesse der Verkehrssicherheit und natürlich auch im ureigensten Interesse sollte sich niemand alkoholisiert ans Steuer setzen. Die jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind weit überproportional an den Unfällen beteiligt. Deshalb war die Einführung des absoluten Alkoholverbots, der Null Promillegrenze für diese Zielgruppe dringend notwendig. Ich freue mich, dass Umfragen bei den jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern eine hohe Akzeptanz des Alkoholverbots und ein zunehmendes Problembewusstsein belegen", so Heike.
Pressesprecher: Karl Michael Scheufele
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Alle Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf einem Blick finden Sie in unserem neuen Bußgeldkatalog

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