Aktueller Bußgeldkatalog - Verkehrsregeln
23 März, 2008
Bußgeldkatalog mit den neuesten Verkehrsregeln. Es muss jedem Autofahrer fortan klar sein, dass er als Europäer die Verkehrsegeln des Landes, das er durchquert, zu befolgen hat
EU-Kommission läutet Ende der Straffreiheit auf Europas Straßen ein
Als erste Etappe auf dem Weg zur lückenlosen Bestrafung von Verkehrssündern bezeichnete EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot den jüngsten Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Ahndung. „Es muss jedem Autofahrer fortan klar sein, dass er als Europäer die Verkehrsegeln des Landes, das er durchquert, zu befolgen hat“, hob Barrot hervor. Die derzeitige Situation sei der Straßensicherheit in Europa extrem abträglich, da manche Autofahrer ihre „guten Manieren“ im Ausland vergäßen und Einheimische damit ebenfalls zu weniger rigoroser Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen animierten. Die Kommission hat sich daher auf die vier wichtigsten Verkehrsvergehen des Bußgeldkataloges
- Alkohol am Steuer
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Gurtanlegepflicht und
- Überfahren einer roten Ampel
konzentriert, deren Übertretung für 75 % aller tödlichen Unfälle verantwortlich sind. Die Richtlinie sieht die Einrichtung eines EU-weiten Systems des Datenaustausches vor, das nationalen Verkehrsaufsichtsbehörden ermöglicht, Namen und Adresse jedes EUFahrzeughalters automatisch zu eruieren und das Strafmandat zuzusenden. Der Bußgeldbescheid wird in der Landessprache des Adressaten abgefasst und mit einem Begleitformular versehen, für den Fall, dass jemand anderer als der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Vergehens hinter dem Lenkrad gesessen ist. Sollte die Bezahlung ausbleiben, kann das ausstellende Land die nationalen Justizbehörden des Landes, in dem der Fahrzeughalter sesshaft ist, um Unterstützung und Eintreibung des Bußgeldes bitten. Wie weit diese Kooperation funktionieren wird, hängt derzeit noch vom „Goodwill“ der Mitgliedsstaaten ab. Denn bislang haben nur 7 Länder (Österreich, Frankreich, Finnland, Rumänien, die Niederlande, Dänemark und Ungarn) die Rahmenentscheidung zur Justiz-Kooperation (2005) in nationales Recht umgesetzt.
Aus Sicht des ARCD ist diese Entwicklung sicherlich der richtige Schritt, um rücksichtslosen Verkehrsrowdys auf europäischen Straßen Einhalt zu gebieten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
ARCD-Pressestelle
E-Mail schoeniger@arcd.de
Aktueller Bußgeldkatalog mit den wichtigsten Verkehrsregeln:
Verkehrsregeln
Als erste Etappe auf dem Weg zur lückenlosen Bestrafung von Verkehrssündern bezeichnete EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot den jüngsten Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Ahndung. „Es muss jedem Autofahrer fortan klar sein, dass er als Europäer die Verkehrsegeln des Landes, das er durchquert, zu befolgen hat“, hob Barrot hervor. Die derzeitige Situation sei der Straßensicherheit in Europa extrem abträglich, da manche Autofahrer ihre „guten Manieren“ im Ausland vergäßen und Einheimische damit ebenfalls zu weniger rigoroser Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen animierten. Die Kommission hat sich daher auf die vier wichtigsten Verkehrsvergehen des Bußgeldkataloges
- Alkohol am Steuer
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Gurtanlegepflicht und
- Überfahren einer roten Ampel
konzentriert, deren Übertretung für 75 % aller tödlichen Unfälle verantwortlich sind. Die Richtlinie sieht die Einrichtung eines EU-weiten Systems des Datenaustausches vor, das nationalen Verkehrsaufsichtsbehörden ermöglicht, Namen und Adresse jedes EUFahrzeughalters automatisch zu eruieren und das Strafmandat zuzusenden. Der Bußgeldbescheid wird in der Landessprache des Adressaten abgefasst und mit einem Begleitformular versehen, für den Fall, dass jemand anderer als der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Vergehens hinter dem Lenkrad gesessen ist. Sollte die Bezahlung ausbleiben, kann das ausstellende Land die nationalen Justizbehörden des Landes, in dem der Fahrzeughalter sesshaft ist, um Unterstützung und Eintreibung des Bußgeldes bitten. Wie weit diese Kooperation funktionieren wird, hängt derzeit noch vom „Goodwill“ der Mitgliedsstaaten ab. Denn bislang haben nur 7 Länder (Österreich, Frankreich, Finnland, Rumänien, die Niederlande, Dänemark und Ungarn) die Rahmenentscheidung zur Justiz-Kooperation (2005) in nationales Recht umgesetzt.
Aus Sicht des ARCD ist diese Entwicklung sicherlich der richtige Schritt, um rücksichtslosen Verkehrsrowdys auf europäischen Straßen Einhalt zu gebieten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
ARCD-Pressestelle
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Aktueller Bußgeldkatalog mit den wichtigsten Verkehrsregeln:
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