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Unzutreffende Kilometerangaben können steuerliche Folgen haben

02 Juli, 2026

pkw Wer gegenüber dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber unterschiedliche Angaben zur Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte macht, muss

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unter Umständen mit einer nachträglichen Änderung von Steuerbescheiden rechnen.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber eine deutlich kürzere Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angegeben hatte als in seinen Steuererklärungen. Dadurch wurde der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens niedriger berechnet, während gleichzeitig höhere Werbungskosten geltend gemacht wurden.

Nachdem die abweichenden Angaben im Rahmen einer Steuerfahndung bekannt wurden, durfte das Finanzamt die Steuerbescheide rückwirkend ändern. Nach Auffassung des Gerichts lag im konkreten Einzelfall eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vor. Deshalb galt die verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren, sodass die nachträgliche Änderung der Steuerbescheide zulässig war.

Das Gerichtsurteil zeigt, dass widersprüchliche oder unzutreffende Angaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt erhebliche steuerliche Konsequenzen haben können. Maßgeblich sind jedoch stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Finanzgericht Niedersachsen, Urteil, Az. 3 K 78/24. ub/dom

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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