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Das Portal für die Elektroauto-Förderung ist freigeschaltet

20 Mai, 2026

elektroautoDer Bund hat gestern, 19.05.2026, das Portal für die Förderung eines Elektroautos freigeschaltet. Ab sofort können Bürger die neue Kaufprämie digital beantragen. Voraussetzung ist

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die so genannte „BundID“ zur Online-Identifizerung gegenüber Behörden. Zudem müssen Antragsteller die zwei letzten Steuerbescheide vorlegen. Für viele Verbraucher wird die Abgabe der Steuererklärung damit zur Grundvoraussetzung, wenn sie den Zuschuss erhalten möchten. Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich gezielt an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Jahreseinkommen des Haushaltes darf 80.000 Euro bzw. maximal 90.000 Euro bei Familien mit Kindern nicht übersteigen.

Die Prämie umfasst den Kauf und das Leasing neuer Elektrofahrzeuge, bestimmter Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerern. Voraussetzung ist eine Zulassung ab dem 01. Januar dieses Jahres. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Haushaltsgröße kann der Zuschuss zwischen 1.500 Euro bis zu 6.000 Euro betragen. Bundesweit wird mit Förderungen für bis zu 800.000 Fahrzeuge gerechnet. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nicht an Unternehmen.

Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen. Plug-in-Hybride müssen zudem bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen, wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) betont.

Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung:
Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro.

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen nach Angaben des Autoclubs AvD maximal drei Kalenderjahre alt sein. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate, bei ununterbrochener Zulassung in Deutschland. Laut BAFA ist eine kürzere Haltedauer dem Amt unverzüglich anzuzeigen. Das Bundesamt entscheidet dann im Rahmen im jeweiligen Einzelfall über die anteilige oder vollständige Rückforderung der Förderung. ampnet/aum

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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