Gerichtsurteil: Verschiedene Fahrzeugschäden
29 April, 2026
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, wie mehrere Schäden an einem Fahrzeug bei der
fiktiven Abrechnung zu behandeln sind. Dabei wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass einzelne Schadensereignisse grundsätzlich getrennt zu bewerten sind.
Ein später eingetretener Schaden am Pkw, etwa durch einen weiteren Unfall, kann nach dieser Auffassung den Anspruch aus einem früheren Schadensfall unberührt lassen.
Für den Erstschaden kann insbesondere der im Gutachten ermittelte Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich sein, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertst. Erlöse oder Zahlungen aus einem späteren Unfall werden dabei nach der Entscheidung in der Regel nicht auf den früheren Schaden angerechnet. (BGH, Urteil vom 31.03.2026, Az: VI ZR 100/25)
ub/dom
Ein später eingetretener Schaden am Pkw, etwa durch einen weiteren Unfall, kann nach dieser Auffassung den Anspruch aus einem früheren Schadensfall unberührt lassen.
Für den Erstschaden kann insbesondere der im Gutachten ermittelte Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich sein, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertst. Erlöse oder Zahlungen aus einem späteren Unfall werden dabei nach der Entscheidung in der Regel nicht auf den früheren Schaden angerechnet. (BGH, Urteil vom 31.03.2026, Az: VI ZR 100/25)
ub/dom
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