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Tempolimits am Karfreitag

01 April, 2026

autoschaltungManche Verkehrsregelungen gelten nur an Werktagen. Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und kein Werktag. Doch was bedeutet das?

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Verkehrsregelungen enthalten oft Hinweise wie „Mo – Fr“ oder „werktags“, die bestimmte Einschränkungen, zum Beispiel ein Tempo-30-Limit, nur an Werktagen vorschreiben. Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und zählt nicht zu den Werktagen. Das bedeutet, dass diese Einschränkungen an Karfreitag grundsätzlich nicht gelten.

Besonders relevant ist dies in Schulnähe oder in Wohngebieten, wo solche Regelungen häufig anzutreffen sind. Wer an diesem Tag unterwegs ist, muss daher keine auf Werktage beschränkten Tempolimits beachten. Dennoch sollte man weiterhin vorsichtig fahren und die allgemeinen Verkehrsregeln einhalten. ub/dom

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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