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Reisende sollten sich auf einige neue Regelungen einstellen

16 Januar, 2026

Für Reisende gibt es im Jahr 2026 einige neue Regelungen in den Ländern Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und den USA.

So verweist der Automobilclub von Deutschland (AvD) darauf, dass eine Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung ab 01. Oktober Kommunen ermöglicht, mittels Kameras und anderem elektronischen Equipment Zufahrtskontrollen in gesperrte Bereiche vorzunehmen. Wer ohne Berechtigung trotzdem einfährt, zahlt Bußen. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Gemeinden überlassen. Zudem gibt es in diesem Jahr letztmalig eine Klebevignette. Die Marke für die Straßenbenutzungsgebühr ab 2027 von der derzeit bereits parallel angebotenen digitalen Vignette abgelöst, die es ausschließlich online gibt.

Die für September 2026 geplante Reform der Straßenverkehrsordnungen der belgischen Regionen tritt laut Autoclub AvD nun doch erst am 01. Juni 2027 in Kraft. Die Erlaubnis zur Einrichtung von Umweltzonen und neuen generellen Parkregeln wird damit ebenso verschoben wie einheitliches und gleichzeitiges Grün aus allen Richtungen für querende Fußgänger und Radfahrer auf Kreuzungen.

In Spanien müssen ab diesem Jahr dort zugelassene Fahrzeuge eine spezielle V16-Warnleuchte auf Autobahnen und Schnellstraßen mitführen. Innerorts und auf Landstraßen sind weiter klassische Warndreiecke erlaubt. Die mit weit strahlendem gelbem Blinklicht versehene Lampe kann von innen auf dem Autodach befestigt werden. Die installierte SIM-Karte ermöglicht die automatische Weitergabe der Fahrzeugposition für Rettungskräfte. Im Ausland angemeldete Fahrzeuge müssen kein solches Licht mitführen.

Auf bestimmten Autobahnen in Frankreich kann die fällige Maut jetzt auch online bezahlt werden. Der Vorteil ist, dass nicht mehr an Mautstationen („péages“) angehalten werden muss. Die fällige Gebühr wird durch elektronische Erfassung des Kennzeichens berechnet („péage en flux libre“). In den folgenden 72 Stunden muss jeder Benutzer dann online unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens bezahlen. Alternativ kann vor Ort an Zahlungsterminals entlang der Strecke bar oder mit der Kreditkarte der entsprechende Betrag beglichen werden. Die Betreiber weisen darauf hin, dass EC/Maestro-Karten „in der Regel“ nicht akzeptiert werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind Aufschläge fällig und nach Fristablauf auch Bußgeldverfahren möglich, die europaweit vollstreckbar sind. Derzeit ist das System auf der A79, betrieben von der Gesellschaft ALIAE, und der A13/A14 (Paris Normandie) sowie der A4 (AS 36 Boulay-Moselle) des Betreibers SANEF installiert.

Das kroatische Mautsystem wird entgegen teilweise anderslautenden Meldungen erst zum 01. März 2027 komplett auf die elektronische Erfassung umgestellt. Bis dahin ist es weiter möglich, online sowie per App oder bar zu bezahlen. Die physischen Mautstellen werden Schritt für Schritt abgebaut und parallel durch die Digitalsysteme ersetzt.

Venedig verlangt im neuen Jahr wieder eine Gebühr beim Besuch der Stadt. An insgesamt 60 Tagen, vom 03. April bis 26. Juli, müssen Touristen zehn Euro pro Tag zahlen. Wenn der Tag mindestens vier Tage vorher gebucht wird, kostet es nur die Hälfte.
Rom fordert ab Februar 2026 für den Zugang zum Innenbereich des sehr beliebten Trevi-Brunnen von Besuchern jeweils zwei Euro Gebühr. Kostenlos bleibt die Besichtigung für Einwohner Roms und der Metropolregion (mit gültigem Ausweis).

In den USA sind die Eintrittspreis in die beliebten Nationalparks heraufgesetzt worden. Laut amerikanischem Innenministerium kostet der Jahresausweis 80 US-Dollar für US-Einwohner und 250 US-Dollar für Nichtansässige. Nichtansässige ohne Jahreskarte zahlen eine Gebühr von 100 Dollar (ca. 86 Euro) pro Person für das Betreten von elf der meistbesuchten Nationalparks zusätzlich zum regulären Eintrittsgeld.

Die Einreise in die USA ist nur mit der Zulassung im elektronischen ESTA-System und gültigem Reisepass möglich. Die U.S. Customs and Border Protection weist ausdrücklich darauf hin, dass allein Beamte des US-Zolls und Grenzschutzes bei Ankunft der Reisenden über die Zulässigkeit der Einreise entscheiden, und der bewilligte ESTA-Antrag nicht ausreicht, betont der Automobilclub. ampnet/aum

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