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Neue Vorgaben und Regelungen - Was ändert sich 2026 für Autofahrende?

22 Dezember, 2025

autofahrerSo gut wie jedes Jahr gibt es neue Vorgaben und Regelungen für Autofahrende. Das ist auch im Jahr 2026 nicht anders. Die vielleicht wichtigste Neuerung in Sachen Automobilität im nächsten Jahr:

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Die Kaufprämie für Privatpersonen, die sich ein neues Elektroauto oder ein neues Plug-in-Hybridfahrzeug anschaffen wollen, kehrt zurück. Zahlreiche Detailfragen sind zwar noch nicht endgültig geklärt, aber wesentliche Eckpunkte der neuen Förderung stehen bereits fest.

Die Unterstützung ist für Haushalte gedacht, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 80.000 Euro liegt, wobei pro Kind weitere 5.000 Euro aufaddiert werden dürfen. Der Zuschuss zum Kauf eines batterieelektrischen oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb bestückten Pkw wird mindestens 3.000 Euro betragen, für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt diese Summe um jeweils 500 Euro, der maximale Förderbetrag liegt also bei 4.000 Euro. Eine Förderung von Gebrauchtwagen ist nicht vorgesehen. Einzelheiten zur Haltedauer des Fahrzeugs, zu Voraussetzungen wie etwa der elektrischen Reichweite der Plug-in-Hybridmodelle sowie der genaue Startzeitpunkt der Förderung werden in den kommenden Wochen noch geklärt.

Bereits ab dem 01. Januar 2026 gilt eine erhöhte Pendlerpauschale. Sie wird auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstelle steigen, bislang lag sie für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent und erst ab Kilometer 21 stieg sie auf 38 Cent. Durch die Neuregelung sollen pendelnde Berufstätige steuerlich entlastet werden.

Teurer dürfte Autofahren im kommenden Jahr dennoch werden, denn der CO2-Preis für Benzin und Diesel steigt. 2026 wird der Preis für Emissions-Zertifikate, die Mineralölkonzerne je Tonne CO2 kaufen müssen, zwischen 55 und 65 Euro liegen. Weil die Mineralölfirmen diese Preissteigerung an die Endkunden weiterreichen, könnte der Liter Benzin im Jahresverlauf um knapp drei Cent teurer werden, der Liter Diesel um etwas mehr als drei Cent. Allerdings hängt der Spritpreis auch stark vom Rohölpreis ab.

Für Autofahrende, die batterieelektrisch unterwegs sind, bleibt es bei der bislang gewährten Kfz-Steuerbefreiung. Auch wer erst 2026 ein E-Auto neu zulässt, fährt damit knapp zehn Jahre steuerfrei, denn die entsprechende Regelung wurde um fünf Jahre bis Ende 2035 verlängert.

Für Neueinsteiger in die automobile Mobilität könnte das neue Jahr ebenfalls eine Änderung bringen: Das Bundesverkehrsministerium, die Bundesländer und die Fahrschulbranche wollen den Führerschein bezahlbarer machen. Unter anderem ist geplant, dass das nötige Theorie-Wissen auch per App oder Onlinekurs gelehrt werden darf. Zudem soll die Prüfungsdauer verkürzt und der Theorie-Fragenkatalog verkleinert werden. Ebenso wird über den Einsatz von Fahrsimulatoren nachgedacht, um die Führerscheinkosten zu senken. Rechtlich verbindliche Änderungen könnten bis Mitte 2026 festgelegt werden.

Zum Ende des Jahres 2026 soll auch der digitale Führerschein in Deutschland eingeführt werden. Das Dokument ist dann übers Mobiltelefon abrufbar. Allerdings ist er als Zusatzdokument gedacht – den Kartenführerschein wird es weiterhin geben. Und: Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein (im Scheckkarten-Format) umtauschen.

Auch bei den Fahrzeugen greifen 2026 neue Regelungen. So gilt für alle neu zugelassenen Pkw ab 01. Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Gegen Ende des Jahres, und zwar ab 29. November 2026, tritt für neue Pkw (neue Typgenehmigung) die Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Diese Norm erfasst zudem ultrafeine Partikel und regelt erstmals auch die Emissionen, die durch Reifen- und Bremsabrieb entstehen.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride wiederum treten Batterie-Haltbarkeitsfristen in Kraft: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität des Akkus noch mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Werts betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometer noch mindestens 72 Prozent.

Ein weiteres wichtiges Datum für die technische Ausrüstung von Neufahrzeugen ist der 07. Juli 2026. Ab diesem Termin müssen neu zugelassene Fahrzeuge über folgende Assistenzsysteme verfügen: Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern; Warnsystem bei nachlassender Konzentration von Fahrerin oder Fahrer; Notfall-Spurhalteassistent muss auch in Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung an Bord sein (bei allen anderen Pkw ist dieses System bereits seit 7. Juli 2024 verpflichtend). Und: Ab 01. Januar müssen neue Fahrzeuge mit dem automatischen, vernetzten Notrufsystem NG-eCall (NG für next generation) ausgestattet sein, das im Notfall schneller reagiert und mehr Daten liefern kann als die alte e-Call-Generation.

Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos, deren Wagen die „Vehicle to Grid“-Technologie beherrscht – dabei kann der Akku, wenn er an der Wallbox angeschlossen ist, als Pufferspeicher ins Stromnetz integriert werden – profitieren ab Jahresbeginn von einer Änderung: Denn für den Strom, der zur Netzstabilisierung vom Akku ins Stromnetz und von dort wieder zurück in den Akku fließt, muss dann, anders als bisher, kein Netzentgelt mehr bezahlt werden. Autos, die sich für ein solches „Geschäftsmodell“ eigenen, sind beispielsweise der BMW iX3 oder der Kia EV6. Zudem können E-Auto-Fahrer künftig ihre THG-Zertifikate teurer verkaufen. Weil ihre Fahrzeuge kein CO2 ausstoßen, können sie die im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen eingesparten Emissionen in Form von THG-Zertifikaten (THG = Treibhausgas-Minderungsquote) verkaufen. Und einige THG-Zertifikats-Aufkäufer locken derzeit mit Prämien von mehr als 200 Euro. ampnet/aum

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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