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Sonderkündigungsrecht bei der Kfz Versicherung

05 Dezember, 2025

Wenn Ihre Kfz-Versicherung teurer wird, obwohl sich die Leistungen nicht verbessern, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Erhöhung auf Änderungen beruht, die nicht vom Autoversicherer beeinflusst werden, beispielsweise:

- Änderung der Typklasse

- Änderung der Regionalklasse

- Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. neue Steuerregelungen oder Beitragspflichten)

In diesen Fällen passt sich der Versicherungsbeitrag automatisch an die statistischen Risikodaten an, ohne dass der Versicherer Leistungen oder Tarifbedingungen verändert.

Die Frist für die Kündigung startet ab den Zeitpunkt, an dem Sie über die Beitragserhöhung informiert werden. ub/dom

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