Kraftfahrt-Bundesamt stellt Digitalen Untersuchungsbericht vor
25 November, 2025
Das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA hat heute, 25. November 2025, den im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr (BMV) entwickelten Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine innovative Lösung für die Digitalisierung der relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung.
Ab sofort können Fahrzeughalterinnen und -halter ihre Hauptuntersuchungsdaten online abrufen und teilen. Verfügbar ist der DUB, für alle ab dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen. Für zuvor durchgeführte Untersuchungen ist der DUB bei dem KBA nicht abrufbar.
Der DUB bietet den Fahrzeughaltenden eine einfache und sichere Möglichkeit, ihre Hauptuntersuchungsdaten online abzurufen und zu teilen. Der Bericht kann über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA abgerufen werden. Die Zugriffsdaten bestehen aus der Nummer des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung, der Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution und einer Identifikationsnummer.
Der DUB kann einfach an Dritte weitergegeben werden, beispielsweise beim Fahrzeugverkauf. Die Weitergabe kann durch den Tausch der Zugriffsdaten widerrufen werden. Der DUB ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, wobei die relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung aus technischen Gründen nicht vollständig auf Englisch dargestellt werden können.
Der DUB ist nicht Bestandteil der i-Kfz-App und kann deshalb unabhängig davon genutzt werden, weil im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich sind.
Der DUB ersetzt den gedruckten Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung derzeit noch nicht, kann aber für fast alle Zwecke verwendet werden, für die die Fahrzeughaltenden einen papiernen Untersuchungsbericht gebrauchen. Der DUB basiert auf den Regelungen der StVZO §§ 29, 29a und Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung 2025 S. 162 zur Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen („HU-Daten“). www.kba.de
Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Ab sofort können Fahrzeughalterinnen und -halter ihre Hauptuntersuchungsdaten online abrufen und teilen. Verfügbar ist der DUB, für alle ab dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen. Für zuvor durchgeführte Untersuchungen ist der DUB bei dem KBA nicht abrufbar.
Der DUB bietet den Fahrzeughaltenden eine einfache und sichere Möglichkeit, ihre Hauptuntersuchungsdaten online abzurufen und zu teilen. Der Bericht kann über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA abgerufen werden. Die Zugriffsdaten bestehen aus der Nummer des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung, der Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution und einer Identifikationsnummer.
Der DUB kann einfach an Dritte weitergegeben werden, beispielsweise beim Fahrzeugverkauf. Die Weitergabe kann durch den Tausch der Zugriffsdaten widerrufen werden. Der DUB ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, wobei die relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung aus technischen Gründen nicht vollständig auf Englisch dargestellt werden können.
Der DUB ist nicht Bestandteil der i-Kfz-App und kann deshalb unabhängig davon genutzt werden, weil im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich sind.
Der DUB ersetzt den gedruckten Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung derzeit noch nicht, kann aber für fast alle Zwecke verwendet werden, für die die Fahrzeughaltenden einen papiernen Untersuchungsbericht gebrauchen. Der DUB basiert auf den Regelungen der StVZO §§ 29, 29a und Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung 2025 S. 162 zur Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen („HU-Daten“). www.kba.de
Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg
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