Neue Regelungen für Sportbootführerscheine 2026 / 2028
19 Oktober, 2025
Die Verordnung könnte bereits zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten. Dies sind die zentral geplanten Neuerungen:
In Deutschland gibt es eine vielfältige Gewässerlandschaft. Ein wesentlicher Teil davon gilt als Bundeswasserstraßen. Die werden mit ihren 10.000 Kilometern Gesamtlänge nicht nur für die gewerbliche Schifffahrt genutzt, sondern zunehmend auch von Freizeitkapitänen. Für die Inbetriebnahme, das Führen und Vermieten von Wasserfahrzeugen zu Sport- und Freizeitzwecken sowie für besondere wassersportliche Betätigungen wie etwa Wasserski und Surfen soll das dafür geltende Regelwerk nun modernisiert und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat dazu jetzt mit der Länder- und Verbändeanhörung begonnen.
Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, kommentiert den Vorgang: „Mit der Sportschifffahrtsverordnung sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Kernpunkt ist die Neustrukturierung des Führerscheinwesens. Das bisherige System der Beleihung basiert auf veralteten Grundlagen und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Wir werden die Vorschriften daher modernisieren und Bürokratie abbauen.“
Dies sind die zentral geplanten Neuerungen:
Verbandsscheine sollen künftig als Befähigungsnachweis ausreichen
Der amtliche Sportbootführerschein soll durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt werden, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“). Das sorgt für schlankere Verfahren ohne Abstriche bei der Sicherheit. Denn die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind vorgegeben und werden regelmäßig überprüft.
Abgeschafft wird unterdessen die Fahrerlaubnispflicht für segelnde Fahrzeuge auf Berliner Gewässern, bei der es sich nach Ansicht des BMV noch ein Relikt aus den Zeiten der deutschen Teilung handelt, das nunmehr zugunsten der Gleichbehandlung aller deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen aufgehoben wird. Segelboote mit Motor fallen bei entsprechender Motorisierung jedoch weiter unter die Führerscheinpflicht für Motorboote.
Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC). Auch ohne Führerscheinpflicht wird die Möglichkeit eröffnet werden, anerkannte Verbandsscheine für Segelboote als internationale Fahrererlaubnis auszustellen.
Die Sonderregelung für die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektroantrieb wird wieder abgeschafft. Künftig gilt wie früher, unabhängig von der Antriebsart, dass ein Führerschein dann erforderlich ist, wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt.
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 14. November 2025, das BMV will das Rechtsetzungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass die Verordnung zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist zum 01. Januar 2028 Anwendung finden. ampnet/aum
Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, kommentiert den Vorgang: „Mit der Sportschifffahrtsverordnung sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Kernpunkt ist die Neustrukturierung des Führerscheinwesens. Das bisherige System der Beleihung basiert auf veralteten Grundlagen und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Wir werden die Vorschriften daher modernisieren und Bürokratie abbauen.“
Dies sind die zentral geplanten Neuerungen:
Verbandsscheine sollen künftig als Befähigungsnachweis ausreichen
Der amtliche Sportbootführerschein soll durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt werden, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“). Das sorgt für schlankere Verfahren ohne Abstriche bei der Sicherheit. Denn die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind vorgegeben und werden regelmäßig überprüft.
Abgeschafft wird unterdessen die Fahrerlaubnispflicht für segelnde Fahrzeuge auf Berliner Gewässern, bei der es sich nach Ansicht des BMV noch ein Relikt aus den Zeiten der deutschen Teilung handelt, das nunmehr zugunsten der Gleichbehandlung aller deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen aufgehoben wird. Segelboote mit Motor fallen bei entsprechender Motorisierung jedoch weiter unter die Führerscheinpflicht für Motorboote.
Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC). Auch ohne Führerscheinpflicht wird die Möglichkeit eröffnet werden, anerkannte Verbandsscheine für Segelboote als internationale Fahrererlaubnis auszustellen.
Die Sonderregelung für die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektroantrieb wird wieder abgeschafft. Künftig gilt wie früher, unabhängig von der Antriebsart, dass ein Führerschein dann erforderlich ist, wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt.
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 14. November 2025, das BMV will das Rechtsetzungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass die Verordnung zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist zum 01. Januar 2028 Anwendung finden. ampnet/aum
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