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Neuregelung - Private Handynutzung

07 März, 2008

Das Bundesverkehrsministerium hat die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert und schafft damit erstmals die Möglichkeit, Handys zu benutzen.

Fluggesellschaften können künftig über die private Handynutzung im Flugzeug entscheiden.
Die Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) orientiert sich an neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen und ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Grundsätzlich bleibt der Betrieb von Mobiltelefonen (Handys) in Flugzeugen verboten. Die Verordnung lässt jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. Im Flugzeug muss dann eine Umschaltstation eingebaut sein, wie z.B. das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen bescheinigen.

Die neue LuftEBV erlaubt erstmals den Betrieb von Laptops mit WLAN-Internetverbindung während des Fluges. Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür muss im Flugzeug ein so genannter Hotspot installiert sein. Der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie z.B. ipods, Gameboys und Digital-Filmkameras ist im Reiseflug unbedenklich.

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