Fahrerassistenzsysteme für Neuwagen: Acht neue Assistenten werden Pflicht
30 Juni, 2024
Kennen Sie die acht Assistenzsysteme, die bei Neuwagen künftig zur Serienausstattung gehören? Auf dem Weg zur Vision Zero macht die EU ab 07. Juli 2024 neue Fahrerassistenzsysteme für Neuwagen zur Pflicht.
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Die EU hofft, so die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2038 um 25.000 zu senken. Der Autoclub ACE erläutert die acht Fahrerassistenzsysteme, die bei Neuwagen künftig zur Serienausstattung gehören.
1. Blackbox:
Ein sogenannter Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder) zeichnet kontinuierlich Daten zu Geschwindigkeit, Bremsvorgängen oder Airbag-Auslösungen auf, überschreibt sie jedoch regelmäßig. Nur bei Unfällen werden die relevanten Daten kurz vor und nach dem Ereignis gesichert, um den Unfallhergang zu analysieren. Die Daten sind anonymisiert und lokal gespeichert und können nur mit Zustimmung des Fahrers oder der Fahrerin oder durch gerichtliche Anordnung ausgelesen werden.
2. Geschwindigkeitsassistent:
Das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance) ermittelt mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt Autofahrende durch akustische oder optische Signale bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Warnung kann auch über Vibration im Gaspedal erfolgen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem und können es jederzeit übersteuern. Auch kann es ausgeschaltet werden, aktiviert sich jedoch bei jedem Fahrzeugstart neu.
3. Notbremsassistent:
Der Notbremsassistent ermittelt in Echtzeit die Geschwindigkeit und Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wird der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Auto selbstständig ab. Falls nötig, löst es auch eine Vollbremsung aus. Ebenso muss der Notbremsassistent Radfahrende und Fußgänger erkennen können.
4. Aufmerksamkeitswarner:
Mangelnde Konzentration, Ablenkung, Sekundenschlaf - all das kann hinter dem Steuer lebensgefährlich werden. Dem sollen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner vorbeugen, indem sie das Fahrverhalten auf Anzeichen von Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Bei Indikatoren für schläfriges Fahrverhalten, zum Beispiel untypisches Lenkverhalten und Spurhaltevermögen, fordern ein optisches und akustisches Signal zum Einlegen einer Pause auf.
5. Spurhalteassistent:
Der Spurhalteassistent warnt bei ungewolltem Verlassen der Spur. Droht das Fahrzeug die Spur zu verlassen oder von der Fahrbahn abzukommen, greift der Assistent aktiv ein und lenkt das Fahrzeug zurück.
6. Rückfahrassistent:
Der Rückfahrassistent erkennt durch Kameras und Sensoren Menschen und Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt akustisch und optisch.
7. Das aktive Bremslicht warnt andere Verkehrsteilnehmende bei abrupten Bremsvorgängen: Wird bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h stark abgebremst, blinkt das Bremslicht schnell. Wenn das Fahrzeug dann zum Stillstand kommt, aktiviert sich die Warnblinkanlage automatisch, bis weitergefahren wird.
8. Alkoholempfindliche Wegfahrsperre:
Zunächst muss nur die Schnittstelle verbaut sein, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht. mid/wal
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
1. Blackbox:
Ein sogenannter Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder) zeichnet kontinuierlich Daten zu Geschwindigkeit, Bremsvorgängen oder Airbag-Auslösungen auf, überschreibt sie jedoch regelmäßig. Nur bei Unfällen werden die relevanten Daten kurz vor und nach dem Ereignis gesichert, um den Unfallhergang zu analysieren. Die Daten sind anonymisiert und lokal gespeichert und können nur mit Zustimmung des Fahrers oder der Fahrerin oder durch gerichtliche Anordnung ausgelesen werden.
2. Geschwindigkeitsassistent:
Das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance) ermittelt mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt Autofahrende durch akustische oder optische Signale bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Warnung kann auch über Vibration im Gaspedal erfolgen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem und können es jederzeit übersteuern. Auch kann es ausgeschaltet werden, aktiviert sich jedoch bei jedem Fahrzeugstart neu.
3. Notbremsassistent:
Der Notbremsassistent ermittelt in Echtzeit die Geschwindigkeit und Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wird der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Auto selbstständig ab. Falls nötig, löst es auch eine Vollbremsung aus. Ebenso muss der Notbremsassistent Radfahrende und Fußgänger erkennen können.
4. Aufmerksamkeitswarner:
Mangelnde Konzentration, Ablenkung, Sekundenschlaf - all das kann hinter dem Steuer lebensgefährlich werden. Dem sollen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner vorbeugen, indem sie das Fahrverhalten auf Anzeichen von Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Bei Indikatoren für schläfriges Fahrverhalten, zum Beispiel untypisches Lenkverhalten und Spurhaltevermögen, fordern ein optisches und akustisches Signal zum Einlegen einer Pause auf.
5. Spurhalteassistent:
Der Spurhalteassistent warnt bei ungewolltem Verlassen der Spur. Droht das Fahrzeug die Spur zu verlassen oder von der Fahrbahn abzukommen, greift der Assistent aktiv ein und lenkt das Fahrzeug zurück.
6. Rückfahrassistent:
Der Rückfahrassistent erkennt durch Kameras und Sensoren Menschen und Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt akustisch und optisch.
7. Das aktive Bremslicht warnt andere Verkehrsteilnehmende bei abrupten Bremsvorgängen: Wird bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h stark abgebremst, blinkt das Bremslicht schnell. Wenn das Fahrzeug dann zum Stillstand kommt, aktiviert sich die Warnblinkanlage automatisch, bis weitergefahren wird.
8. Alkoholempfindliche Wegfahrsperre:
Zunächst muss nur die Schnittstelle verbaut sein, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht. mid/wal
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
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