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Kfz-Gewerbe - Recht auf Reparatur

25 April, 2024

werkstattDas Europäische Parlament hat am 23. April 2024 den Bericht zum Recht auf Reparatur angenommen.


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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich. Wichtig war dem Verband, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu mehr Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte.

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt“, so der Hauptgeschäftsführer des ZDK, Kurt-Christian Scheel. „Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird."

Besonders problematisch seien jedoch nach wie vor Softwarehindernisse, die den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten erschweren.
Diese Hürden behinderten nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Betriebe, sondern gefährden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher. ampnet/aum

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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