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Gilt auch auf Feld- und Radwegen die Straßenverkehrsordnung?

19 Mai, 2023

FahrradJa, auch auf Feldwegen und Radwegen gilt die Straßenverkehrsordnung. Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der

...

Landstraße achten.

Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt.

Das hat nach Auskunft der Verkehrsexperten des Versicherers ARAG die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. mid/wal

Bildquelle: Kfz-Auskunft.de/ub

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