Fluggastrechteverordnung: Alkohol an Bord "keine Erfrischung"
28 April, 2023
An Bord eines Flugzeuges oder auf dem Flughafen lässt es so mancher Passagier gerne zischen und fühlt
sich erfrischt. Doch unter dem Wort "Erfrischung" versteht unser Recht keine alkoholhaltigen Getränke, wie ein Gerichtsurteil zeigt.
Hintergrund:
Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten.
Experten des Versicherers ARAG weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen "Erfrischungen" darstellen.
Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen.
mid/wal
Hintergrund:
Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten.
Experten des Versicherers ARAG weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen "Erfrischungen" darstellen.
Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen.
mid/wal
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.