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Zahlt die Kaskoversicherung bei Navi - Klau

01 Februar, 2008

Ist ein mobiles Navigationsgerät aus dem Auto entwendet worden, hilft ihnen da ihre Kfz Kaskoversicherung weiter? Leichte Beute für Autoknacker: mobile Navis, die im Fahrzeug gelassen wurden. Auch sämtliches Zubehör sollte bei Verlassen des Wagens entfernt werden.

Mobile Navigationsgeräte erfreuen sich nicht nur bei Autofahrern, sondern auch bei Autoknackern großer Beliebtheit. Besonders perfide: Immer öfter lassen sich die Diebe von den geklauten Navis über die in der Home-Funktion gespeicherte Heimatadresse auch gleich zur Wohnung des Fahrers lotsen, wo sie unter Umständen ganz in Ruhe ihren Beutezug fortsetzen können. Die Polizei rät deshalb, im Navigationsgerät niemals die vollständige Anschrift, sondern nur den Heimatort zu speichern. Auch persönliche Dokumente, private Visitenkarten und Wertgegenstände sollten nicht im Fahrzeug verbleiben.

Ohnehin sollte bei Verlassen des Wagens grundsätzlich der mobile Pfadfinder mitgenommen und sämtliches sichtbare Zubehör entfernt werden. Selbst wenn das Gerät gar nicht im Auto liegt, lassen allein schon die Halterung oder Kabel, die das Navi über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgen, Diebe darauf schließen, dass irgendwo im Auto ein solches Gerät versteckt sein könnte. Die Quittung: eine eingeschlagene Scheibe oder eine aufgebrochene Tür.

Ist ein mobiles Navigationsgerät aus dem Auto entwendet worden, hilft auch die Versicherung nicht weiter. Denn dieses ist kein fester Bestandteil des Fahrzeugs und somit nicht über die Kaskoversicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn es versteckt im Handschuhfach oder im Kofferraum lag. Das Argument, dass mobile Geräte über die Halterung mit dem Auto verbunden seien, zählt nicht. Bei fest installierten Navigationsgeräten hingegen sind Schäden über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt, wobei jedoch nicht der Neuwert, sondern lediglich der Zeitwert ersetzt wird. (News-Reporter.net/as)

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