Kfz-Verbandskasten - Masken werden Pflicht
24 Januar, 2023
Update des Kfz-Verbandskasten: Fehlen bei einer Kontrolle ab 01. Febraur 2023 die Masken im Verbandskasten, droht eine Strafzahlung. Die kleine Medizin-Box gehört seit mehr
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als einem halben Jahrhundert zur Pflichtausstattung auf deutschen Straßen. Damit sind Reisende in der Lage, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Der Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars klärt über das neuste Update des Verbandskasten auf.
Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für alle Fahrzeuge auf den Straßen der Bundesrepublik vor, Verbandsmaterial in einem wasser- und schmutzdichten Behältnis mitzuführen. Die DIN-Norm 13164 gibt die Menge und Art der Utensilien in der kleinen Box genau vor:
42 Einzelteilen, darunter diverse Pflaster, Kompressen, eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, eine Schere und Einmalhandschuhe.
Mit Gültigkeit ab 01. Februar 2023 greifen weitere inhaltliche Anpassungen der Erste-Hilfe-Box:
Aus zwei verpflichtend mitzuführenden Dreieckstüchern wird eines und das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandtuch fällt ersatzlos aus der Utensilien-Liste. Als dritte Änderung nahm das DIN-Institut Mund-Nase-Bedeckungen in die Kfz-Verbandskasten-Norm mit auf.
Autofahrende führen zum wechselseitigen Schutz der Ersthelfenden und Verletzten zusätzlich verpflichtend zwei Masken mit. Entweder sterile, verpackte, medizinische Gesichtsmasken oder luftdicht verschlossene FFP2-Masken. Dadurch verringert sich nicht nur die Ansteckungsgefahr für Covid-19. Das Utensil senkt zudem bewiesenermaßen - wie auch die Einmalhandschuhe - die Hemmschwelle für Helferinnen und Helfer.
Bis 31. Januar 2023 läuft eine Übergangsfrist zur Aktualisierung der Ausstattung im Auto. Fehlen bei einer Kontrolle die Masken im Verbandskasten, droht eine Strafzahlung. Diese beträgt voraussichtlich fünf Euro.
Gut zu wissen:
Das Bußgeld richtet sich an die Person hinter dem Steuer - unabhängig davon, ob diese auch Fahrzeughalter ist.
Reisende mit Mietwagen kommen daher selbst für Verstöße beim Verbandskasten auf.
Noch ein Tipp:
Auch die Mehrzahl der weiteren europäischen Länder verpflichtet zum Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets. Daher sollte man das Fahrzeug auf einen nach nationalem Recht gültigen Erste-Hilfe-Kasten untersuchen. mid/asg
Bildquelle: kfz-auskunft/ub
Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für alle Fahrzeuge auf den Straßen der Bundesrepublik vor, Verbandsmaterial in einem wasser- und schmutzdichten Behältnis mitzuführen. Die DIN-Norm 13164 gibt die Menge und Art der Utensilien in der kleinen Box genau vor:
42 Einzelteilen, darunter diverse Pflaster, Kompressen, eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, eine Schere und Einmalhandschuhe.
Mit Gültigkeit ab 01. Februar 2023 greifen weitere inhaltliche Anpassungen der Erste-Hilfe-Box:
Aus zwei verpflichtend mitzuführenden Dreieckstüchern wird eines und das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandtuch fällt ersatzlos aus der Utensilien-Liste. Als dritte Änderung nahm das DIN-Institut Mund-Nase-Bedeckungen in die Kfz-Verbandskasten-Norm mit auf.
Autofahrende führen zum wechselseitigen Schutz der Ersthelfenden und Verletzten zusätzlich verpflichtend zwei Masken mit. Entweder sterile, verpackte, medizinische Gesichtsmasken oder luftdicht verschlossene FFP2-Masken. Dadurch verringert sich nicht nur die Ansteckungsgefahr für Covid-19. Das Utensil senkt zudem bewiesenermaßen - wie auch die Einmalhandschuhe - die Hemmschwelle für Helferinnen und Helfer.
Bis 31. Januar 2023 läuft eine Übergangsfrist zur Aktualisierung der Ausstattung im Auto. Fehlen bei einer Kontrolle die Masken im Verbandskasten, droht eine Strafzahlung. Diese beträgt voraussichtlich fünf Euro.
Gut zu wissen:
Das Bußgeld richtet sich an die Person hinter dem Steuer - unabhängig davon, ob diese auch Fahrzeughalter ist.
Reisende mit Mietwagen kommen daher selbst für Verstöße beim Verbandskasten auf.
Noch ein Tipp:
Auch die Mehrzahl der weiteren europäischen Länder verpflichtet zum Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets. Daher sollte man das Fahrzeug auf einen nach nationalem Recht gültigen Erste-Hilfe-Kasten untersuchen. mid/asg
Bildquelle: kfz-auskunft/ub
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