Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung: Frist, Kündigung...
05 Dezember, 2022
Auch nach dem 30.11. kann die Autoversicherung gewechselt werden. So können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen:
Wenn Sie Ihre Fahrzeugversicherung wechseln wollen, müssen Sie
entweder Ihren Versicherungsvertrag fristgerecht zum 30. November kündigen oder Sie nutzen das Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht steht beispielsweise jedem zu, dessen Versicherungsunternehmen die Beiträge bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen und Leistungen erhöht.
Das Sonderkündigungsrecht hat zum Beispiel auch Gültigkeit, wenn sich die Typklasse Ihres Automodells wegen einer Neubewertung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, verschlechtert.
Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen, sich nur die Regionalklasse ändert oder der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt.
Bei der Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren.
Wichtig ist dabei, auf Post vom Kfz-Versicherer zu achten. Denn ab Zustellung der Beitragsänderung- oder Vertragsänderung-Mitteilung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat. ub/dom
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entweder Ihren Versicherungsvertrag fristgerecht zum 30. November kündigen oder Sie nutzen das Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht steht beispielsweise jedem zu, dessen Versicherungsunternehmen die Beiträge bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen und Leistungen erhöht.
Das Sonderkündigungsrecht hat zum Beispiel auch Gültigkeit, wenn sich die Typklasse Ihres Automodells wegen einer Neubewertung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, verschlechtert.
Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen, sich nur die Regionalklasse ändert oder der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt.
Bei der Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren.
Wichtig ist dabei, auf Post vom Kfz-Versicherer zu achten. Denn ab Zustellung der Beitragsänderung- oder Vertragsänderung-Mitteilung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat. ub/dom
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