Autofahren: Sind Flip-Flops am Steuer erlaubt?
01 August, 2022
Gibt es genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist? Fast ganz
Deutschland ist in den Sommerferien. Und viele Urlauber sind mit dem Auto unterwegs. Schlauchboot oder SUP aufs Dach, mit Flip-Flops oder barfuß hinters Steuer setzen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern laut der ADAC-Clubjuristen nicht - auch das Barfußfahren ist nicht per se verboten.
Dennoch empfiehlt der Autoclub dringend, Schuhe zu wählen, die beim Fahren Halt und Sicherheit geben. Aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.
Kommt es zum Beispiel zu einem Zusammenstoß, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man mit dem falschen Schuhwerk oder barfuß unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war.
Auch die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen "grober Fahrlässigkeit" mindern oder ganz verweigern.
Schlauchboote oder SUP-Boards dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Allerdings muss die Ladung gesichert sein. Und zwar so, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht herunterfallen kann. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Die Verlockung ist groß, auf dem kurzen Weg zum Badesee alle Freunde mitzunehmen.
Aber auch hier gilt:
Es dürfen im Fahrzeug nur so viele Mitfahrende befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitze ausgewiesen sind.
Bei Missachtung droht ebenfalls ein Bußgeld. mid/rhu
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern laut der ADAC-Clubjuristen nicht - auch das Barfußfahren ist nicht per se verboten.
Dennoch empfiehlt der Autoclub dringend, Schuhe zu wählen, die beim Fahren Halt und Sicherheit geben. Aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.
Kommt es zum Beispiel zu einem Zusammenstoß, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man mit dem falschen Schuhwerk oder barfuß unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war.
Auch die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen "grober Fahrlässigkeit" mindern oder ganz verweigern.
Schlauchboote oder SUP-Boards dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Allerdings muss die Ladung gesichert sein. Und zwar so, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht herunterfallen kann. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Die Verlockung ist groß, auf dem kurzen Weg zum Badesee alle Freunde mitzunehmen.
Aber auch hier gilt:
Es dürfen im Fahrzeug nur so viele Mitfahrende befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitze ausgewiesen sind.
Bei Missachtung droht ebenfalls ein Bußgeld. mid/rhu
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