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Neue EU-Verordnung - Viele Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

04 Juli, 2022

Mit Wirkung zum 06. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kfz eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Doch welche Fahrassistenten sind ab 06. Juli vorgeschrieben?

Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen.
Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein.
"Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen", sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. "Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen."

Die folgenden Fahrerassistenzsysteme sind ab 06. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt.

Geschwindigkeitsassistent:
Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner:
Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand des Fahrers indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.

Notbremsassistent:
Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 06. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2, M3) sind Notbremssysteme nach UN-R 131 bereits seit November 2015 vorgeschrieben.

Notbremslicht:
Das auch als adaptives Bremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang.
Notfall-Spurhalteassistent für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:
Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das den Fahrer warnen und die Fahrtrichtung nur dann korrigieren sollte, wenn der Fahrer unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.

Reifendrucküberwachung:
Bereits seit 2014 Pflicht für neuzugelassene Pkw, müssen ab Juli 2022 alle neuen Typen von leichten, mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen (N1, N2 und N3), Bussen (M2 und M3) und großen Lkw-Anhängern (O3 und O4) über dieses System verfügen.

Rückfahrassistent:
Systeme und konstruktive Maßnahmen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen sollen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter seinem Fahrzeug zu erkennen.

Totwinkelassistent für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge und Busse:
Warnung zur Verhinderung einer Kollision mit Radfahrenden, die sich beim Abbiegen von Lkw und Bussen im "Toten Winkel" befinden.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre:
Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.

Unfalldatenspeicher für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:
Ähnlich einer Black Box in Flugzeugen werden wesentliche Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem etwaigen Unfall stehen. Ziel ist es, eine effektive Unfalluntersuchung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu analysieren.
mid/wal

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