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Urlaubsärger: Welche Rechte haben Fluggäste?

29 Juni, 2022

Das Chaos an den Flughäfen ist groß, der Ärger bei den Urlaubern ebenfalls. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste

haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erklären ADAC-Clubjuristen.

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer,
400 Euro bis zu 3.500 Kilometer und
600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern.

Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden.
Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen.
Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.
Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet.
Die ADAC-Clubjuristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen:
Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.
mid/arei

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